Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.179
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Auftraggeber
Des Weiteren war aus den zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht zu entnehmen, ob der bereits mehrfach erwähnte Referatsmitarbeiter selbständig oder auf Anweisung seiner Vorgesetzten bzw.
infolge eines Gremialbeschlusses tätig geworden ist.
Nutzen bzw. Beweggründe
Zu guter Letzt hat die Kontrollabteilung darauf aufmerksam gemacht,
dass die jeweiligen Beweggründe für die in Auftrag gegebenen Geländeregulierungsmaßnahmen bzw. Hinweise für deren erwarteten Nutzen
keiner schriftlichen Dokumentation zugeführt worden sind.
7.2 Bodenregulierungsmaßnahmen auf öffentlichem Gut
Instandhaltungskosten
Gst. Nr. 814/3 und
342/2
Im Rahmen der Belegkontrolle hat die Kontrollabteilung u.a. auch zwei
Rechnungen der Fa. F. Hörhager „Erdbewegung & Hausm.-Dienste“
vom 20.12. und 09.12.2010 geprüft. Zum einen ist der Stadt Innsbruck
für 70 Traktor- und 63 Baggerstunden sowie für Material- und Materialentsorgungskosten ein Pauschalbetrag von netto € 10.874,00 in Rec hnung gestellt worden. Zum anderen handelte es sich um die Verrechnung von Rodungsarbeiten und Betonausgrabungen in der Höhe von
netto € 2.950,00. Der Ort der Leistungserbringung war auf beiden
Rechnungen mit dem Hinweis „Baustelle Haller Straße, gegenüber
Hnr. 75“ beschrieben.
Grundstücksdaten
Gst. Nr. 814/3
Erhebungen der Kontrollabteilung haben dazu ergeben, dass die
Adresse Haller Straße 75 dem Grundstück mit der Gst. Nr. 356/4,
KG Mühlau, zugewiesen ist. Südlich der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich das Grundstück Nr. 831 (Haller Straße) und nördlich bilden die Grundstücksflächen Nrn. 354/3 und 342/2 die Grenze.
Letztgenanntes Grundstück steht im Eigentum der IIG & Co KG. Die
Stadt Innsbruck tritt in diesem Gebiet als Eigentümerin des Grundstückes Nr. 814/3 auf, welches nördlich an das Grundstück der IIG & Co
KG anschließt. Bei diesem städtischen Grundstück handelt es sich um
ein öffentliches Gut (Weg) mit einer Fläche von 299 m².
Lokalaugenschein
Bei einem vor Ort durchgeführten Lokalaugenschein wurde auffällig,
dass die von der Fa. F. Hörhager „Erdbewegung & Hausm.-Dienste“
vorgeschriebenen Leistungen Teilflächen des öffentlichen Guts
Nr. 814/3 und des Grundstückes Nr. 342/2 der IIG & Co KG betroffen
haben müssen.
Rückübereignung
Gst. Nr. 342/2
Dazu ging aus einem Aktenvermerk des für dieses Gebiet damals örtlich zuständigen Sachbearbeiters vom 14.02.2011 hervor, dass um
Anmietung einer Teilfläche des öffentlichen Guts sowie des benachbarten der Gesellschaft zugehörigen Grundstückes angesucht worden sei.
Zugleich sei dem Geschäftsbereichsleiter Objektmanagement der IIG &
Co KG der Vorschlag unterbreitet worden, die zur Vermietung anstehende Fläche im Gesamtausmaß von rd. 165 m² zu rekultivieren und in
weiterer Folge das Gst. Nr. 342/2 der IIG & Co KG wieder der Stadt
Innsbruck zu übereignen.
Mit Datum vom 11.02.2011 wurde der betreffende Referatsmitarbeiter
jedoch davon in Kenntnis gesetzt, dass seitens der Gesellschaft keine
Rückübereignung des in Rede stehenden Grundstückes angedacht sei.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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