Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.55
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gleich auch von der Grundbuchsbehörde
entsprechend anerkannt und eingetragen.
Deshalb bin ich mit dem, was Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger gesagt hat, dass es
irgendein Amt war, das dies willkürlich
festgesetzt hat, nicht ganz einverstanden.
Das Ganze hat auf beschlussmäßig
abgesegneten Vereinbarungen zwischen
der Stadtgemeinde Innsbruck und den
Agrargemeinschaften aufgebaut. In Vill
wird diese Rechtsfindung schwieriger, da
es meines Wissens Aktenlücken gibt, weil
dies schon lange her ist. Dort gibt es aber
Bescheide, in denen jedenfalls auf
entsprechende Vereinbarungen der
beiden Partner eingegangen wurde. Das
trifft auch für Vill zu.
Ganz transparent wird es bei Hötting, wo
wir zu Beginn der 90er-Jahre bis zum
Jahr 1997 genau diese Diskussion geführt
haben, wie wir das vereinbaren. Das war
nicht einfach und hat sich über einige
Jahre hingezogen. Man hat dann solange
verhandelt, bis ein Ergebnis vorgelegen
ist, mit dem die Bauern von Hötting und
die Stadtgemeinde Innsbruck zufrieden
war. Das hat man so vereinbart und ins
Grundbuch eingetragen.
Hinsichtlich Igls hat sich der Prozess von
1948 bis 1957 und in Vill von 1950 bis
1959 hingezogen. Hier sieht man wie viele
Gespräche usw. zu führen waren.
Diesbezüglich sind viele Vereinbarungen
und Beschlüsse auch der Gremien
vorhanden, die zu berücksichtigen waren.
Jetzt gibt es die Rechtssituation, mit der
wir möglicherweise da oder dort nicht
zufrieden sind.
Das basiert meiner Ansicht nach nicht auf
irgendeinem Unrecht, welches damals
entstanden ist. Dies wurde seinerzeit so
vereinbart, als würden zwei letztendlich
ein Grundgeschäft vereinbaren und
plötzlich hat der Grund viel mehr Wert, als
diese es vereinbart bzw. geglaubt haben.
Wenn man dann nach vielen Jahren sagt,
dass eine Wertungleichheit besteht, die
man sich nicht so vorgestellt hat, dann
stellt sich die Frage, inwiefern das
überhaupt angreifbar ist. Was die Innsbrucker Agrargemeinschaften betrifft, so ist
Igls, Vill und Höttung unterschiedlich zu
sehen.
GR-Sitzung 24.4.2008
Das wird man erörtern und sich genau
ansehen müssen, aber die Geschäfte
damals - soweit ich mir die Unterlagen
angesehen habe -, sind nicht mit dem
Vorhaben, unrecht zu handeln, eingegangen worden. Ich bin diesbezüglich beim
Erforschen, aber es kann jeder ins Land
Tirol gehen und das Archiv durchsuchen.
So gesehen, wäre es mir ein Anliegen,
dass man diese Dinge sachlich betrachtet
und nicht im Vorfeld irgendwelche
Meinungen postuliert und die Dinge nicht
so darstellt, als wären hier irgendwelche
Selbstbereichernde am Werk gewesen,
die möglichst geschickt die Stadt Innsbruck über den Daumen gezogen haben.
Man muss versuchen, das aus jener Zeit
zu beurteilen, die damals geherrscht hat.
Genauso wie man in den 90er-Jahren das
Geschäft mit den Höttinger Bauern
gemacht hat, hat man aus dieser Zeit die
Dinge zu beurteilen. Die derzeitigen
Rechtsgeschäfte sind in der Zeit zu
vollziehen, in der wir jetzt leben. Ich weiß
nicht, ob man in vierzig Jahren sagen wird,
was für einen Blödsinn der Gemeinderat in
den 90er-Jahren mit den Höttinger Bauern
abgeschlossen hat.
Deshalb sollte man sich diese Dinge
genau ansehen, seriös aufarbeiten und
wahrscheinlich noch einmal rechtlich
beleuchten. Dann können wir sagen, ob
wir in ein Regulierungsverfahren eintreten
bzw. Anträge auf Neuregulierung stellen
und welche Chancen sowie Risken damit
behaftet sind.
Bgm.in Zach: Ich glaube der Aufruf zur
Sachlichkeit ist ganz wichtig. Ich war bei
mehreren Verhandlungen dabei und wir
werden die rechtlichen Dinge nicht außer
Acht lassen. Es wird den Mitgliedern des
Gemeinderates schon aufgefallen sein,
dass das Urteil von Mieders noch nicht
vorliegt, was sicherlich einen Grund haben
wird.
Letztendlich tritt man in Verhandlungen
und deshalb ist es gescheit, wenn man
sehr sachlich bleibt. Das zeigt meine
Erfahrung!
GR Gruber: Der Aufruf zur Sachlichkeit in
diesem Zusammenhang ist besonders
wichtig. Dies deshalb, weil ich glaube,
dass eine derartig komplexe Materie nicht
dazu dient, politisches Kleingeld zu