Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.57
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werden. Deshalb müssen wir vorsichtig mit
diesem Thema umgehen, um in Zukunft in
irgendeiner Art und Weise einen Ausgleich
- den die Innsbrucker Grünen auch wollen
- zustande zu bringen. Das wäre mein
Appell!
GR Grünbacher: Das, was GR Gruber
jetzt gesagt hat, ist natürlich nicht richtig.
Der erste Antrag, den wir diesbezüglich
gestellt haben, war im Dezember 2006.
Ich kann als Antragsteller nichts dafür,
dass er bis jetzt nicht behandelt wurde.
Das in Richtung Wahlkampf zu münzen,
ist nicht in Ordnung, weil dieser fünfseitige
Antrag aus dem Jahr 2006 basiert. Mir ist
es schon wichtig, dass das kein Wahlkampfthema ist.
Wir haben niemanden beschuldigt oder
vernadert, sondern wir wollten immer nur
"Fakts" am Tisch haben und nachher eine
Entscheidung im Gemeinderat treffen.
Faktum ist, dass wir die "Fakts" bis jetzt
nicht erhalten haben. Diese Möglichkeit
auf Neuregulierung nach dem § 37 Abs. 8
Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996
(TFLG 1996) oder § 69 Abs. 1 b müssen
wir beantragen. Das haben wir bis jetzt
nicht gemacht. Natürlich müssen wir uns
überlegen, ob das einen Sinn macht.
Ich gebe Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer absolut Recht, dass es drei völlig
verschiedene Situationen mit Hötting, Igls
und Vill sind. Ich bin fast sicher, dass
Hötting wirklich saniert ist und dafür gibt
es Beschlüsse des Gemeinderates.
Es gibt in Vill aus dem Jahr 1900 einen
Kaufvertrag, also keine Allende. Hier ist
die Rechtssituation völlig anders als in
Igls, wo die Rechte von Bauern reguliert
zu Bauern nur mit dem Begriff des
Obereigentums gegangen sind. Hier hat
die Gemeinde gekauft. Skurril an der
Geschichte ist, dass es einen revidierten
Regulierungsplan gibt, in dem "laut
rechtskräftigen Hauptteilungsplan" steht,
der nie im Grundbuch gestanden ist. Es ist
ungeheuerlich, was hier passiert ist.
"Aufgrund des rechtskräftig revidierten
Regulierungsplanes des Amtes der Tiroler
Landesregierung - Agrargemeinde I vom
23.4.1959 Zl. 3 b wird der Besitzstand auf
die Agrargemeinschaft Vill auf folgende
Bauern übertragen."
GR-Sitzung 24.4.2008
Vorher hat es definitiv grundbücherlich der
Gemeinde gehört. Das war kein bäuerlicher Grund über Nutzungsrechte, sondern
hier hat die Gemeinde den Grund besessen. Jetzt wiederhole ich das was Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger gesagt hat,
nämlich, dass das eine Umverteilung im
negativsten Sinne ist.
In dieser Frage müssen wir etwas
unternehmen, weil es hier nicht um nichts,
sondern um 3,5 Mio Quadratmeter geht.
Es ist ja nicht so, dass wir extrem viele
Gründe zur Verfügung haben. Für das
muss Zeit sein.
(Bgm.in Zach: GR Grünbacher, Du bist ja
nicht der absolute Jurist. Bei mir stapeln
sich die Bücher und ich muss mich
wundern, dass Du noch nicht das "Obereigentum" dahergebracht hast.)
Das betrifft die Waldinteressentschaft Igls
und das ist ein völlig anderes Thema.
(Bgm.in Zach: Ich spreche von Vill.)
Nein, in Vill gibt es kein Obereigentum,
denn hier hatte die Gemeinde das
grundbücherliche Eigentum. Das ist eine
andere Geschichte.
Ich habe nie gesagt, dass ich ein Jurist
bin. Ich bin ein politischer Mandatar und
habe meine Kräfte für das Wohl der
Bevölkerung der Stadt Innsbruck einzusetzen. Deshalb ist es wichtig, hier die
"Fakts" zu klären. Wenn wir nach zwei
Jahren da sind, wo wir an und für sich im
Juni 2007 waren, kann man mir nicht
vorwerfen, dass ich politisches Kleingeld
mache, genauso wie ich niemandem
vorwerfe, das politisch verzögert zu
haben. Das würde ich nie tun, aber ich
lasse mir auch nicht vorwerfen, dass das
eine "Landtagswahlgeschichte" ist. Mir ist
dieses Thema viel zu wichtig, als es als
Munition für die Wahl zum Tiroler Landtag
herzunehmen.
Um diese klassenkämpferischen Töne
wegzubringen, möchte ich Folgendes
sagen: Hier geht es nicht gegen die
Bauern, denn ein Großteil der Mitglieder
der Agrargemeinschaften sind nicht mehr
Bauern. Es ist ja völlig skurril uns vorzuwerfen, dass wir gegen die Bauern wären.
Das ist überhaupt nicht der Fall, sondern
es geht darum, dass es für uns ungerecht