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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.72

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- 412 -

21. Jahrhundert mag es vielleicht in
Fragen der Korruptionsprävention
notwendig sein. Es geht um Prävention
und nicht um die Behauptung, es gäbe in
der Stadt Innsbruck Korruption. Es geht
darum, in Fragen der Prävention über das
Dienstrecht hinaus tätig zu werden und zu
sagen, welche Maßnahmen wir in der
Stadt Innsbruck brauchen, um für den Fall,
dass irgendwann einmal Korruption
auftritt, mit gutem Gewissen sagen zu
können, dass wir als Politik unsere
Verantwortung wahrgenommen und alles
getan haben, damit das nicht passiert.
Der Antrag beinhaltet
-

-

die Durchführung einer empirischen
Studie im Stadtmagistrat Innsbruck
über das Bewusstsein gegenüber potentieller Korruption.
Die Durchführung einer Risikoanalyse
der städtischen Verwaltung.

Das ist eine besonders wichtige Maßnahme. Deshalb sollte man sich anschauen,
welche Bereiche potentiell anfällig sind.
-

Die Einführung eines Antikorruptionstelefons, analog zum Wiener Projekt
www.antikorruptionstelefon.wien.at.

-

Entwicklung eines Programms
verpflichtender und fakultativer Schulungen für Magistratsbedienstete.

-

Entwicklung transparenzsteigernder
Maßnahmen im Stadtmagistrat Innsbruck mit dem Hintergrund der Korruptionsprävention.

-

Überprüfung des Schemas Revisionsberichte der Abteilungen an den
Magistratsdirektor im Hinblick auf Korruptionsprävention.

Eine Anfrage, die Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer vor ungefähr einem Jahr
sehr ausführlich und inhaltsreich beantwortet hat, hat ergeben, dass das jene
Bereiche sind, wo Innsbruck wenig
unternimmt. Für andere Bereiche hat die
Stadt Innsbruck korruptionspräventive
Maßnahmen gesetzt, aber es gibt noch
große Bereiche, wo man in Innsbruck sehr
wenig getan hat, vor allem in Fragen der
Risikoanalyse und Transparenzsteigerung.
Deshalb bitte ich diesen Antrag nicht als
Unterstellung irgendjemandem gegenüber
GR-Sitzung 24.4.2008

zu verstehen, sondern als Antrag zu
sehen, der auch ein gutes Gewissen für
die Politik gegenüber den eigenen
Beamtinnen bzw. Beamten erwirken will.
Deshalb ersuche ich um
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Grünbacher: Der Wille von GR Mair
ist schon richtig, aber natürlich sind es
Unterstellungen bzw. Vorhaltungen und
natürlich kommt das bei der Belegschaft
auch so an. Es gibt dafür ein massives
Dienstrecht und dieses reicht. Ich habe
volles Vertrauen zu den Beamtinnen bzw.
Beamten. Es gibt auch keinen Grund, das
nicht zu tun.
In Innsbruck gibt es jährlich 100.000 Fälle
von Korruption. Wir haben ein Dienstrecht
und das reicht vollkommen aus.
GR Mair: Es gibt in diesem Land auch in
anderen Bereichen Dienstrechte, die
eindeutig sind, aber trotzdem wissen wir,
dass nicht alles so ist, wie wir es uns
wünschen. Deshalb sollen die in diesem
Antrag enthaltenen Maßnahmen Dinge
erleichtern.
Die Idee von einem Antikorruptionstelefon
ist eine Stelle, wo Beamtinnen bzw.
Beamte, denen etwas auffällt, das melden
können, ohne gleich selber in den
Verdacht des "Petzens, Verratens,
Mitwissens" zu geraten. Das sind Ideen,
wie man Transparenz steigern und wie
man den Beamtinnen bzw. Beamten diese
erleichtern kann. Das hat nichts mit
Unterstellungen zu tun, aber solche
Maßnahmen muss man dann setzen,
wenn kein aktueller Fall vorliegt und man
in Ruhe darüber reden kann.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der von GR Mair gestellt Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.