Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf
- S.77
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Begegnen von Fahrzeugen eine leichte
Verbreiterung der Fahrbahn bereits
passiert und die bestehende Böschung
wurde ein bisschen in Mitleidenschaft
gezogen.
Diese leichte Verbreiterung ist aber nicht
befestigt und reicht für ein ordnungsgemäßes Begegnungsverfahren von PKW"s
nicht aus, wobei auch die Böschung zu
steil ist. Daher ist eine Steinschlichtung in
der Höhe zwischen 1,5 m und 4 m zu
machen. Die angeschätzten Kosten dafür
sind nicht gering und betragen rund
€ 46.000,-- einschließlich Mehrwertsteuer.
Die Bedeckung der Baukosten ist auf der
Haushaltspost Gemeindestraßen - Straßenbauten gegeben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
schon erwähnen, dass im September 2007 die Anrainerinnen bzw. Anrainer
sich nicht nur gegen eine Verbreiterung
der Josef-Schraffl-Straße, sondern auch
gegen diese Ausweichmöglichkeit
ausgesprochen haben. Es waren immerhin 42 Anrainerinnen bzw. Anrainer, die
sich strikt gegen die Erweiterung ausgesprochen haben, weil sie befürchten, dass
es dort zu mehr Verkehr kommen wird.
Darüber hinaus sind die Stützmauern auf
ihrer Seite nicht in einem entsprechenden
Zustand und sie befürchten daher, durch
den Mehrverkehr einen höheren und auch
finanziellen Aufwand für die Befestigung
ihrer talseitigen Stützmauern zu haben.
Aus der Sicht der Mag.-Abt. III, Tiefbau, ist
die Errichtung der Ausweiche in einer
ordnungsgemäßen baulichen Ausführung
und im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen gerechtfertigt.
Wir ersuchen um einen Projektbeschluss
und werden das auch dem Stadtsenat zur
Herbeiführung eines Projektbeschlusses
vorlegen, damit dies dementsprechend
durchgeführt wird.
Vorliegender Prüfbericht der Mag.-Abt. III,
Tiefbau, vom 20.2.2008, zum von
GR Abentum am 22.2.2007 eingebrachten
Antrag, wird zur Kenntnis gebracht.
25.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
25.1
I-OEF 70/2008
Städtisches Grundstück unterhalb der Arzler Alm am Wintersteig zwischen Hungerburg
und Arzler Alm, Abtragung sowie
Aufschüttung von Material im
Zuge des Verbauungsprojektes
Mühlauer-Klamm-Lawine durch
die Wildbach- und Lawinenverbauung (Liberales Innsbruck)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Fraktion Liberales
Innsbruck (Seite 375) Folgendes mit:
Hier geht es um Humusierungsarbeiten
einer Fläche auf der Nordkette, die von
der Wildbach- und Lawinenverbauung
zuerst benützt wurde, um dort Material für
den Damm in Mühlau abzubauen. Dort
wurde Humus aufgebracht, der doch
offensichtlich erheblich mit verschiedenen
Fremdstoffen verunreinigt war.
Zu Frage 1.: Die Mag.-Abt. III, Land- und
Forstwirtschaft, als Vertreterin des
Eigentümers. Zudem wurde die Maßnahme wasser- und naturschutzrechtlich
genehmigt.
Zu Frage 2.: Laut Projekt erfolgt die
Rekultivierung durch den Auftrag von
ungesiebtem Kompost. Anschließend
werden die Fehlstoffe entfernt, eine
Humusschicht aufgebracht und die Fläche
neu eingesät und eingezäunt.
Zu Frage 3.:Der Projektant, die Behörde,
und die Bauaufsicht der Wildbach- und
Lawinenverbauung des Bundes.
Zu Frage 4.: Es wurden zirka 3.500 m3
Material abgetragen, und zirka 200 m3
ungesiebter Kompost aufgetragen.
Zu Frage 5.: Ja, die Baufirma, die Bauaufsicht und die Mag.-Abt. III, Land- und
Forstwirtschaft.
Zu Frage 6.: Die Vorgänge wurden laufend
überwacht.
Zu Frage 7.: Aus der städtischen Kompostieranlage. Darüber bin ich nicht erfreut,
weil man einen solchen Kompost, der
nicht gesiebt und mit Fremdstoffen
GR-Sitzung 24.4.2008