Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_04-April.pdf

- S.89

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- 429 -

ments zu impletieren. Ausgelagerte
städtische Betriebe sollen nach Fertigstellung und Praxiserprobung dazu animiert
werden, die betriebliche Fahrradförderung
auch in ihren Betrieben umzusetzen.

28.6

Mag.a Schwarzl und Mag.a Pitscheider,
beide e. h.

GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:

Mit dem Angebot des Job-Tickets der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) für Bedienstete des Stadtmagistrates Innsbruck,
wurde bereits ein erster Schritt in Richtung
betriebliches Mobilitätsmanagement
gesetzt. Wichtig wäre, auch den Verkehrsverbund Tirol (VVT) dazu zu bewegen, ein
interessantes Angebot für Unternehmen
und deren Angestellten zu legen. Neben
dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) gehört aber auch der Radverkehr
gefördert, um Angestellten den Umstieg
vom Auto aufs Fahrrad zu ermöglichen.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten, die
ineinander greifen sollen:
-

-

Business-Bikes (gibt es sogar schon
mit eigener Laptop-Tasche) für Fahrten innerhalb Innsbrucks, die jedem/r
Angestellten für Dienstfahrten zur
Verfügung stehen und mit einheitlichem Design für die Stadt Innsbruck
werben;
Radförderprogramme, die die Fahrt
zum/vom Arbeitsplatz mit dem Rad
unterstützen. Neben der benötigten
Infrastruktur, wie Umkleidekabinen,
Duschen und gesicherten Abstellräumen, braucht es auch Benefits, die
den Umstieg schmackhaft machen.
Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit,
allmonatlich eines der Business-Bikes
unter den Fahrrad fahrenden Angestellten zu verlosen.

Radfahren ist gesundheitsfördernd. Es
sollte im Interesse der Stadt Innsbruck
liegen, ihren Angestellten ein fahrradfreundliches Angebot zu bieten. Außerdem
setzt die Stadt Innsbruck mit der betrieblichen Fahrradförderung ein klares Signal
nach außen.

OEF 83/2008
Gastgärten auf städtischem
Grund, Einrichtung über das
ganze Jahr (GR Mair)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird aufgefordert, den
zuletzt per Stadtsenatsbeschluss vom
7.2.2007 geänderten Mustervertrag
(Rahmenvertrag) für Gastgärten, abzuschließen von der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG), dahingehend zu
ändern, dass Vertragspunkt II. (Mietdauer)
auch Mietverhältnisse ermöglicht, die von
1.1. d. J. bis 31.12. d. J. dauern.
Mair e. h.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass
Gastgärten in der Stadt Innsbruck nur vom
15.2. bis 15.11. d. J. geöffnet sein dürfen.
Als Begründung wurde von der Frau
Bürgermeisterin angeführt, dass es
zwischen November und Feber zu kalt sei.
Nun wurde vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck bereits der Leinenzwang für Hunde im Stadtgebiet aufgrund
des Klimawandels zeitlich ausgedehnt, der
Klimawandel ist aber auch in den Gastgärten spürbar.
Immer öfters gibt es auch zwischen
November und Feber Perioden warmen
Wetters, in denen LokalbetreiberInnen
gerne ihre Gastgärten öffnen würden. Wir
Innsbrucker Grünen schlagen vor, dass
die Frage der Öffnung und eines allfälligen
Risikos den LokalbetreiberInnen und der
Entscheidung ihrer KundInnen überlassen
werden sollte. Wenn sich ein Gastgarten
in der kalten Jahreszeit nicht rechnet, wird
ihn niemand öffnen. Wenn jedoch einzelne
Tage Sinn machen, dann kann geöffnet
werden.
Wir schlagen vor, das Mietverhältnis auf
das gesamte Jahr auszudehnen und den
Mietzins pro Jahr unverändert zu lassen.
Nach einer Probezeit dieser Regelung und
Erkenntnissen über die Inanspruchnahme,
können genauere Details verändert
werden.
Bgm.in Zach: GR Mair, Sie sollten sich mit
den BewohnerInnen der Altstadt einmal

GR-Sitzung 24.4.2008