Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.21
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 186 -
sich hier um ein tragfähiges und hoch leistungsfähiges beanspruchbares
Material handelt, wurde es zwischenzeitlich nicht mehr eingesetzt, weil die
Reibungswerte nicht gestimmt haben, da dies mit Kalkmaterial kombiniert
war. Am Südtiroler Platz würde man das mit einem Diabas machen, der
vom Gestein her auf Dauer eine bessere Reibung hat. Das heißt, dass wir
nicht nur an die Haltbarkeit, sondern auch an die Reibungen gedacht haben.
Zur Frage von StR Dr. Patek, ob eine Mitfinanzierung des
Bundes auch für städtische Anteile möglich ist. Grundsätzlich muss man
sagen, dass die Finanzierung des zuständigen Ministeriums an die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) für ÖBB-Grundstücke geht und Gemeindestraßen bzw. Gemeindeflächen nicht förderungsfähig sind. Gerade in diesem Fall muss man eine Ausnahme machen, weil die Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) diese Grundflächen an die HABE GesmbH verkauft
haben. Das heißt, es ist auch hier nicht ganz klar, dass die Förderungsrichtlinien des zuständigen Ministeriums noch erfüllt sind. Selbstverständlich
werden wir diese Anregung in die Verhandlung mit hineinnehmen, aber
nach dem derzeitigen Stand sind Flächen auf Gemeindestraßen nicht förderungsfähig.
Zur Frage, ob bei den Abzugskosten seitens der HABE
GesmbH berücksichtigt wurde, dass Grund von der Stadt Innsbruck in Anspruch genommen wird: In den vorgelegten Kostenansätzen ist es nicht berücksichtigt, aber das ist ein Verhandlungspunkt, den wir noch einbringen
werden. Der HABE GesmbH wurde von der Stadt Innsbruck eine Dienstbarkeit eingeräumt und sie muss dafür jährlich € 2.900,-- zahlen. Wenn sie
die Dienstbarkeit nicht nutzt, indem sie die Tiefgaragenerschließung anderweitig macht, dann braucht sie diese jährliche Belastung nicht zu tragen
und daher ist diese sicherlich einzurechnen.
Eine weitere Frage von GR Mag. Mayr war, ob diese Wendel
auch seniorengerecht ist. Die Radwendel soll für den Radfahrer attraktiv
sein, damit er nicht vom Fahrrad absteigen muss, sondern auf 6,5 % Steigung fahren kann. Für die Fußgänger wird ein Stiegenaufgang und für Behinderte und Seniorinnen bzw. Senioren wird ein Lift benötigt. Ein Lift ist
bei dieser Wendel grundsätzlich vorgesehen.
GR-Sitzung 24.2.2005