Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf

- S.35

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in Planung. Zum durchgehenden Linienband möchte ich sagen, dass das bei
der alten Olympiabrücke ein Markenzeichen von Innsbruck war. Wenn
man am Abend mit dem Flugzeug vom Osten kommend über Innsbruck geflogen ist, hat man das Lichtband der Olympiabrücke gesehen. Leider ist
diese Linienführung des Lichtes jetzt von der Bergisel-Sprungschanze übernommen worden. Daher wollte der Architekt Dipl.-Ing. Widauer nicht
noch einmal das Gleiche planen. Ihm ist vorgekommen, wenn das stabförmig integriert wird, wäre das für die Brücke eine bessere Lösung. Das war
der Hintergrund.
GR Engelbrecht: Ich möchte nachdrücklich festhalten, dass für
mich ein entsprechend gutes Licht Vorrang hat.
Dipl.-Ing. Guglberger: Das ist gewährleistet.
Bgm. Zach: Es geht darum, dass die Kapazität des Lichtes
vorhanden ist, denn das andere ist eine Geschmacksfrage.
GR Buchacher: Ich habe zur Wortmeldung von GR Engelbrecht noch eine Bemerkung: Man sieht, wie notwendig der Radweg am
Südring sein wird. Welche Gründe waren dezidiert für die Errichtung des
Fuß- und Radweges auf der Südseite und nicht auf der Nordseite maßgeblich?
Dipl.-Ing. Guglberger: Man war sich nicht sicher, wie man den
Fuß- und Radweg in die Studie Wilten-Ost einbindet und wie es am alten
Tivoli-Areal weitergeht. Weiters waren auch die Kosten maßgeblich.
Bgm. Zach: Es war deshalb schwierig, weil die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) unterhalb gleichzeitig geplant hat. Die entscheidende Kostenfrage war, was bei den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) geändert werden muss. Der Fuß- und Radweg war zuerst auf der
Nordseite geplant, aber dann haben die Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) umgeplant. Es hat geheißen, dass der Fuß- und Radweg deshalb auf
der Südseite errichtet werden soll, da wir sonst für die Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) auf der Nordseite sehr viel mehr ändern hätten müssen. Das war die entscheidende Frage.
Wenn dieser Fuß- und Radweg auf der Nordseite errichtet
worden wäre, wären Kosten in der Höhe von € 800.000,-- angefallen und

GR-Sitzung 24.2.2005