Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf

- S.46

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onsordnung 1978 so vorzubereiten, dass die neue Fassung unter Berücksichtigung der Frist für Vorbereitungen in den gemeinderätlichen
Ausschüssen vom Gemeinderat binnen sechs Monaten beschlossen
werden kann.
2. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, das zuständige Amt des Stadtmagistrates Innsbruck mit der Einrichtung eines EDV-gestützten, zentralen Dokumentationsarchivs für Sozialsubventionen zu beauftragen.
Dies mit der zeitlichen Zielvorgabe, dass mit Beginn des neuen Haushaltsjahres bereits auf das Dokumentationsarchiv zurückgegriffen
werden kann."
Als Mitglied des Kontrollausschusses freue ich mich, dass beides umgesetzt wurde. Die neue Subventionsordnung der Stadt Innsbruck liegt uns
heute zur Beschlussfassung vor. Das EDV-Programm in dem alle Daten
zusammengeführt werden, ist seit 1.1.2005 in Anwendung.
Durch diese Vernetzung der Daten sehe ich eine größere
Transparenz im Subventionswesen und vielleicht auch ein Hintanhalten
von Mehrfachsubventionierungen. Die Subventionsleistung der Stadt Innsbruck - GR Mag. Kogler hat dies schon erwähnt - beträgt eine beträchtliche
Summe zwischen € 9 Mio und € 10 Mio. Mit den beiden Standbeinen, wie
der neuen Subventionsordnung der Stadt Innsbruck und dem EDV-gestützten Programm der Datenvernetzung, haben wir eine moderne Grundlage, um unsere Subventionen zu verwalten bzw. zu bewirtschaften. (Beifall)
StR Dr. Pokorny-Reitter: Diese scheinbar unendliche Geschichte der Überarbeitung und Änderung der Subventionsordnung der
Stadt Innsbruck hat jetzt doch noch ein Ende gefunden. Unserer Meinung
nach ist das ein Ende, mit dem man grosso modo zufrieden sein kann und
das man auch grosso modo unterstützen und anerkennen kann.
Wir sind sehr froh, dass einige Punkte, die wir zur Änderung
vorgeschlagen haben, berücksichtigt wurden. Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger hat es bereits angesprochen, dass ursprünglich die Möglichkeiten zu den mehrjährigen Verträgen (maximal Dreijahresverträge) sehr
eingeschränkt waren. Aus den Erläuterungen, die jetzt in dieser Subventionsordnung der Stadt Innsbruck vorliegen, ist klar ersichtlich, dass es sich
auch um Vereine handeln kann, die aufgrund von Miet- und Dienstverträgen mehrjährige Verpflichtungen haben. Gerade im Sozial-, Gesundheits-,
Kultur- und Sportbereich kann es theoretisch sehr viele Vereine bzw. OrGR-Sitzung 24.2.2005