Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_02-Feber.pdf
- S.109
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Ausnahmebestimmung fallen. Hier hat sich die Situation im ambulanten
Pflegebereich geändert. Ich glaube, dass es deshalb notwendig ist, das Tiroler Parkabgabengesetz 1997 entsprechend zu novellieren.
32.6
I-OEF 25/2005
Verbauung Tivoli-Areal und Bauvorhaben "Wohnen
am Lohbach II", Musterprojekt "Sicheres Wohnen im
Alter", Planung der Ausgestaltung von Wohnungen im
Sinne des barrierefreien Bauens durch die zuständigen
Wohnbauträger in Zusammenarbeit mit dem Verein
"Sicheres Tirol" (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich stelle folgenden dringen-
den Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, bei jenen Wohnbauträgern, die auf
den Arealen Tivoli und Lohbach II, somit insbesondere bei der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH
(NHT) und der Innsbrucker Stadtbau GesmbH dafür einzutreten, dass im
Sinne des barrierefreien Bauens und der Tiroler Bauordnung (TBO) sowie
der technischen Bauvorschriften ein Musterprojekt "Sicheres Wohnen im
Alter", wie es bereits als EU-Interreg III A-Projekt von der Wohnbaugesellschaft Wohnungseigentum in Hall i. T. errichtet wird, auch in der Stadt
Innsbruck zu realisieren.
Hierbei möge die Planung in Zusammenarbeit mit dem Verein "Sicheres
Tirol" erfolgen, der sich seit Jahren sehr eingehend mit den Fragen des barrierefreien Bauens befasst.
Dipl.-Ing. Sprenger e. h."
Die barrierefreie Ausgestaltung von Wohnungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine eigenständige Lebensführung älterer und behinderter
Menschen und damit für die soziale Integration in Wohnanlagen. Die
Mehrkosten für das barrierefreie Bauen betragen 2 % bis 3 %. In den vergangenen Jahren haben sich durch neue Bestimmungen für barrierefreies
und alten- bzw. behindertengerechtes Bauen in der Tiroler Bauordnung
GR-Sitzung 24.2.2005