Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.32
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liegt jetzt bei den Mitgliedern des Gemeinderates.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem eine
Stunde bereits vergangen ist, möchte ich
die Diskussion nun abbrechen. Alles weitere
ist im Ausschuss für Bürgerinnen- bzw.
Bürgerbeteiligung und Petitionen zu diskutieren.
Über die Fraktionen können noch Anregungen im Ausschuss für Bürgerinnen- bzw.
Bürgerbeteiligung und Petitionen eingebracht werden. Wir können dann darüber
einen Beschluss fassen.
Ich darf mich bei den Experten recht herzlich für die Präsentation bedanken.
vom Namen her eher einen Zugang zu den
organisierten bzw. den nicht organisierten
Bürgerinnen und Bürgern. Daher haben wir
im Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen diesen Antrag
beschlossen.
GR Grünbacher: Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Akt nicht im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
behandelt wurde, obwohl das in der Vorlage
des Büros des Magistratsdirektors vom
30.10.2012 so vorgesehen war. Wenn der
Beschlussantrag so lautet, dann ist das einzuhalten, weil bei der Umbenennung von
Ausschüssen auch noch andere Punkte
wichtig sind.
Das Innsbrucker Modell der Bürgerinnenbzw. Bürgerbeteiligung präsentiert durch
Dr. Hütter und Mag. Krismer wird zur
Kenntnis genommen.
Wir möchten nicht, dass das Wort "Petitionen" aus der Ausschussbezeichnung ausgenommen wird. Daher würden wir diesem
Antrag keine Zustimmung geben. Ich beantrage daher
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
18.05 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 18.15 Uhr wieder fort.
die Zuweisung des Aktes an den Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss,
da auch der Beschlussvorschlag in diese
Richtung geht.
Beschluss (einstimmig):
9.
I-MD 131e/2012
Umbenennung des Ausschusses
für BürgerInnenbeteiligung und
Petitionen in "Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung und Zivilgesellschaft"
GR Onay: Der einstimmig gefasste Antrag
des Ausschusses für Bürgerinnen- bzw.
Bürgerbeteiligung und Petitionen lautet:
Der Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen wird in "Ausschuss für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft" umbenannt.
Der Akt wird dem Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss zur Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat zugewiesen.
10.
Vorschlag des Ausschusses,
künftig die bei der Stadt Innsbruck einlangenden Petitionen im
gemeinderätlichen Ausschuss für
BürgerInnenbeteiligung und Zivilgesellschaft zu behandeln
Es geht konkret um das Wort "Petitionen".
Diese sollen nicht inhaltlich wegkommen,
sondern das Wort soll in der Ausschussbezeichnung nicht mehr vorhanden sein. Die
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist ein
normativer Prozess. Wir haben im Gemeinderat bereits gesehen, dass dies eine Kulturarbeit ist, die in erster Linie eine Einladung verlangt.
GR Onay: Petitionen langen ein und werden in der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Stadtsenat und Gemeinderat, aufgelegt. Jedes
Mitglied des Gemeinderates kann dann in
die Petitionen Einsicht nehmen. Wir wollen
den Bürgerinnen und Bürgern ein Signal
geben, dass wir uns um die einlangenden
Petitionen kümmern, obwohl wir nicht versprechen können, dass diese alle umgesetzt werden. Es soll aber eine Struktur geben, die sich den Petitionen annimmt.
Wenn wir anstatt dem Wort "Petition" das
Wort "Zivilgesellschaft" in die Ausschussbezeichnung bringen, schaffen wir uns schon
Alle Petitionen sollen daher auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerinnenbzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen ge-
GR-Sitzung 8.11.2012