Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.33
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- 700 -
setzt werden. Der folgende Beschlussantrag
erfolgte einstimmig:
Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt durchzuführen:
Künftig sind alle einlangenden Petitionen
dem Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen zur Vorberatung zuzuweisen.
"Auf Grund der Auswirkungen der Gemeinderatswahl 2012 haben das bisherige Mitglied Mag.a Schindl-Helldrich (Grüne Alternative Tirol {GRÜNE}) sowie das bisherige
Ersatzmitglied Praxmarer (Sozialdemokratische Partei Österreichs {SPÖ}) ihre Mitgliedschaft zum Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt verloren.
GR Jahn: Wir haben darüber diskutiert,
inwiefern wir uns bei dieser Vorgehensweise vielleicht "ins eigene Fleisch schneiden",
denn es kann viel auf uns zukommen. Das
ist aber prinzipiell eine gute Vorgangsweise,
weil wir uns gemeinsam ansehen, was mit
den Petitionen passiert. Ich sehe das als
laufendes Projekt, weil wir erst die Entwicklung abwarten müssen.
Wir sollten nach einem gewissen Zeitraum
noch einmal über die Vorgangsweise sprechen.
StR Gruber: Wenn die Petition einlangt,
dann wird diese in der Mag.-Abt. I, Kanzlei
für Gemeinderat und Stadtsenat, aufgelegt.
Widersprechen wir dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), wenn wir
jetzt diesen Beschluss fassen?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein. Es
könnte auch auf Grund einer Petition aus
dem Gemeinderat ein Antrag kommen, dass
diese einem Ausschuss zugewiesen wird.
Ich denke, dass sich der Ausschuss für
Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und
Petitionen mit den einlangenden Petitionen
befassen sollte. Wir können alle Ausschüsse mit Anträgen beglücken.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen
vom 31.10.2012 (Seite 700) wird angenommen.
11.
Wahl von Gemeindevertreterinnen
und Gemeindevertretern für das
Kollegium des Bezirksschulrates
Innsbruck-Stadt
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Mag. Neu hat
uns den Ablauf mittels Schreiben des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt vom
31.10.2012 noch einmal erläutert, das ich
Ihnen nun zur Kenntnis bringe. Es ist die
Wahl von Gemeindevertreterinnen bzw.
Gemeindevertretern für das Kollegium des
GR-Sitzung 8.11.2012
Hinsichtlich des Ausscheidens von
Mag.a Schindl-Helldrich rückt das bisherige
Ersatzmitglied GRin Mag.a Schwarzl nach.
Es sind demnach zwei Ersatzmitglieder als
Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter im Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt neu zu bestellen.
Die Wahlvorschläge der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) sowie der
Partei Grüne Alternative Tirol (GRÜNE) zur
Nachbesetzung der beiden freigewordenen
Positionen im Kollegium des Bezirksschulrates liegen nun vor.
Die zum Wahlvorschlag berechtigte Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
hat zur Nachbesetzung der Position einer
Gemeindevertreterin (in Funktion als Ersatzmitglied) vorgeschlagen:
-
GRin Eberl
-
GRin Reisecker.
Weiters hat die zum Wahlvorschlag berechtigte Partei Grüne Alternative Tirol (GRÜNE) zur Nachbesetzung der Position einer
Gemeindevertreterin bzw. eines Gemeindevertreters (in der Funktion als Ersatzmitglied) vorgeschlagen:
-
GR Onay
-
GRin Heis.
Das für die Stadt Innsbruck gültige Wahlverfahren ergibt sich aus § 8 Abs. 4 sowie
§ 9 Abs. 4, 5 und 7 des Tiroler Schulaufsichts-Ausführungsgesetzes und geht folgendermaßen vor sich:
1. Wählbarkeit:
Zu wählen ist das Ersatzmitglied, wählbar ist, nur wer von einer anspruchsberechtigten Partei vorgeschlagen wurde.
2. Abstimmung: