Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf

- S.36

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- 703 -

In der damaligen Sitzung des Gemeinderates war die Mehrheit für die Befreiung des
Leinenzwangs der Hunde. Ursprünglich
haben GR Abenthum, GR Mag. Kogler und
ich in der damaligen Gemeinderatssitzung
einen Antrag bezüglich der Einführung des
Leinenzwangs eingebracht. Für diesen Antrag hätten wir keine Mehrheit erhalten. Es
wurde der Kompromiss gefunden, dass,
wenn eine Hundebesitzerin bzw. ein Hundebesitzer einen Hundeführerschein nachweisen kann, diese Besitzerin bzw. dieser
Besitzer vom Leinenzwang befreit ist. Mit
diesem Kompromiss konnte eine Mehrheit
zustande gebracht werden.
Es ist bedauerlich, dass durch die jetzige
rechtliche Lage die alte Verordnung aufgehoben werden muss. Dies wurde bereits
von der Frau Bürgermeisterin verlesen. Viele Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
sagen, dass die ständige Haltung der Hunde an der Leine nicht artgerecht ist.
Deshalb möchte ich einen Ergänzungsantrag bezüglich dieses Antrages stellen:

wenn die Hunde ohne Leine unterwegs
sind.
Diejenigen, die sich dem Prozedere hingeben und eine Abrichtung des Hundes vornehmen, sollten die Möglichkeit zur Befreiung vom Leinenzwang haben.
Ich bitte den Gemeinderat im Sinne des
damaligen Beschlusses diesem Ergänzungsantrag zuzustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.10.2012 (Seite 702) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck",
SPÖ, GR Mag. Lepuschitz, GRin
Mag.a Schwarzl, GRin Duftner und Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider; 19 Stimmen):
Der Zusatzantrag von StR Gruber (Seite 703) wird angenommen.
14.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen der Stadt
Innsbruck werden beauftragt, mit entsprechenden Vereinen und Organisationen in
Verhandlung zu treten, um nach Wiener
Vorbild auch für die Stadt Innsbruck einen
freiwilligen Hundeführerschein anzubieten,
welcher eine Ausnahme vom § 2 Abs. 1 der
Verordnung über den Leinenzwang für
Hunde im Bereich der Landeshauptstadt
Innsbruck erwirkt.

Stadtgemeinde Innsbruck und
Republik Österreich, Tausch von
Teilflächen für die Errichtung einer Seniorenwohn- und Betreuungseinrichtung im Olympischen
Dorf
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2012:
1.

Die Stadt Innsbruck tauscht die Teilfläche 1 im Ausmaß von 662 m² und die
Teilfläche 3 im Ausmaß von 216 m²,
gesamt sohin 878 m², gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Christian Danzberger, Gz. 9069, und übergibt diese Teilfläche an die Republik
Österreich.

2.

Im Gegenzug tauscht und übergibt die
Republik Österreich an die Stadtgemeinde Innsbruck gemäß Vermessungsurkunde, Gz. 9069, des Dipl.Ing. Christian Danzberger, die Teilfläche 2 im Ausmaß von 878 m².

3.

Beim gegenständlichen Tauschgeschäft handelt es sich um einen flächengleichen jedoch nicht um einen
wertgleichen Tausch und hat die Stadt
Innsbruck eine Ausgleichszahlung in

Gleichzeitig wird die Frau Bürgermeisterin
beauftragt, mit den zuständigen Stellen in
Verhandlung zu treten, um allfällige notwendige rechtliche Rahmenbedingungen
dafür zu erwirken.
Gruber e. h.
Ich möchte noch einmal den Anlauf wagen,
dass doch ein juristischer Weg gefunden
werden kann. Der Leinenzwang ist für die
Jagd, für die Landwirtschaft und für die Sicherheit im alpinen Raum gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern sowie gegenüber Eltern mit Kindern, Fußgängerinnen
und Fußgänger notwendig. Die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie die Fußgängerinnen und Fußgänger haben keine Freude,
GR-Sitzung 8.11.2012

I-RA 191/2011