Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.38
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anderen Struktur der Altenpflege kommen,
ist für mich äußerst wichtig. Genauso wichtig ist mir auch, dass die Tools, die hoffentlich bald im Ausschuss für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung und Petitionen erarbeitet
werden, zur Anwendung kommen. Es geht
darum, dass die Leute gefragt werden, was
sie sich wünschen und benötigen, damit der
Bau dem Inhalt folgen kann.
zen. Ich wollte die vorherige Meinung nicht
unwidersprochen lassen.
Um dieses Thema werden wir uns kümmern
müssen. Ich persönlich kann versprechen,
dass ich an diesem Thema dranbleiben
werde.
15.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Dr.in Krammer-Stark; 1 Stimme, gegen
RUDI und FPÖ; 6 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.10.2012 (Seite 703) wird angenommen.
Stadtgemeinde Innsbruck, Zustimmung zur beabsichtigten
Übertragung des Baurechtes auf
Grundstück 1891/3, vorgetragen
in EZ 4376, Baurechtseinlage
EZ 4377, KG Hötting, mit der Liegenschaftsadresse Exlgasse
Nr. 14 von Lindner Franz auf
Lindner Ulrike
GR Grünbacher: Dieses Thema darf nicht
unwidersprochen bleiben, sonst wird von
der Diskussion nur das eine protokolliert.
Zu diesem Thema gibt es eine klare Gegenposition, die die Sozialdemokratische
Partei (SPÖ) und ich persönlich immer vertreten haben. Ich wohne selbst im Olympischen Dorf. Dieser Stadtteil besteht aus
über 9.000 Menschen, die im Olympischen
Dorf jahrzehntelang schon wohnen. Im Jahr
1964 haben wir das erste Olympische Dorf
besiedelt. Das bedeutet, wir haben in diesem Stadtteil eine sehr alternde Gesellschaft. Die Menschen im Olympischen Dorf
sollen natürlich auch die Möglichkeit haben,
in diesem Stadtteil betreut und alt zu werden. Dazu stehen wir, die Sozialdemokratische Partei (SPÖ), genauso.
Ich glaube, dass es mittelfristig keine Entweder-oder-Situation, sondern eine Sowohlals-auch geben wird. Natürlich muss ich zu
diesem Thema ganz klar sagen, dass das
Wohnheim in diesem Stadtteil für die
Grundversorgung wesentlich ist. Es ist nicht
zumutbar und psychologisch sehr schwer
verkraftbar, wenn ein Mensch, der sich in
keiner körperlich schlechten Verfassung
befindet, aber niemanden hat, und deshalb
in ein Wohnheim gehen muss, auch dann
noch von seinen Wurzeln weggerissen wird
und in eine völlig fremde Gegend kommt.
Das ist nicht das Beste und dagegen sollten
wir dementsprechend gegenwirken.
Ich bin sehr froh und dankbar, einer breiten
Mehrheit im Gemeinderat angehören zu
dürfen, die diesen Plan durchgezogen und
beschlossen hat.
Der Akt, den wir in der heutigen Sitzung des
Gemeinderates behandeln, ist einer der
letzten Akte, um dieses Projekt umzusetGR-Sitzung 8.11.2012
I-RA 1009/2012
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2012:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der beabsichtigten Übertragung des Baurechtes
auf Grundstück 1891/3 in EZ 4376,
Baurechtseinlage EZ 4377, KG Hötting,
des Herrn Franz Lindner, geb.
26.1.1943, auf seine Ehegattin Ulrike
Lindner, geboren 18.12.1960, unter der
Voraussetzung zu, dass in Entsprechungen der Vereinbarung in Punkt VI.
litera b des Baurechtsvertrages vom
9.3.1988 der Betrieb am Standort Exlgasse Nr. 14 fortgeführt wird.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Löschung des zu ihren Gunsten ob der
Baurechtsliegenschaft EZ 4337, KG
Hötting, zu C-LNr. 3 einverleibten Vorkaufsrechtes zu.
3.
Ulrike Lindner räumt der Stadt Innsbruck ob der Baurechtsliegenschaft
EZ 4337, KG Hötting, wieder ein Vorkaufsrecht ein, welches grundbücherlich sichergestellt wird.
4.
Sämtliche mit der Übertragung des
Baurechtes verbundenen Kosten sind
vom bzw. von der Bauberechtigten zu
tragen.