Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.46
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kaufpreis, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird.
Auf die Einräumung eines grundbücherlich
sicherzustellenden Vorkaufsrechtes wird
gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 26.1.2012 verzichtet.
19.
I-RA 382/2011
P & R Verwaltungs GesmbH, Vereinbarungen betreffend Sill-insel
und Sillkanal
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2012:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck stimmt der
Grenzänderung betreffend den Sillkanal entsprechend der Vermessungsurkunde der NECon ZT KG, GZI. 3951-1,
ausgefertigt am 29.9.2012, zu. Die entsprechenden Grundabtretungen erfolgen unentgeltlich.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt, gemeinsam
mit der P & R Verwaltungs GesmbH die
Verhandlungen mit der ISP Leasing
GesmbH zur Übertragung des Eigentums am Sillkanal, Grundstück 1113/2
in EZ 1080, GB Innsbruck, aufzunehmen.
3.
Die Stadt Innsbruck erwirbt nach erfolgter Grundteilung gemäß Vermessungsurkunde der NECon ZT KG, GZI. 39512, ausgefertigt am 29.9.2012, von der P
& R Verwaltungs GesmbH die Grundstücke 480/1 und 480/7 und übernimmt
diese unentgeltlich in ihr Eigentum.
4.
Weiters übernimmt die Stadt Innsbruck
die von der P & R Verwaltungs
GesmbH zu errichtende neuen Brücke
und die Parkanlage auf Grundstück
480/1 unentgeltlich in ihr Eigentum.
5.
Die Stadt Innsbruck stimmt der unentgeltlichen Einräumung der im gegenständlichen Bericht dargestellten
Dienstbarkeiten zu, im Einzelnen handelt es sich um
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Erhaltung und des Betriebes einer
geschlossenen Versickerungsanlage auf Grundstück 480/7 zugunsten
der P & R Verwaltungs GesmbH,
GR-Sitzung 8.11.2012
mit der Maßgabe, dass über die
gegenständliche Versickerungsanlage auf Grundstück 480/7 ausschließlich die Wässer der Terrassen, Balkone und Dachwässer des
nordöstlichen Bauteils der auf
Grundstück 480/6 zu errichtenden
Wohnanlage versickert werden;
b) die Dienstbarkeit des Gehens und
Fahrens auf Grundstücke 480/1,
480/7, 475/3 und 1113/5, GB 81113
Innsbruck, zum Zwecke der Erhaltung und Betreuung der auf Grundstück 480/6 zu errichtenden Begrenzungsmauer und Fassade zugunsten der P & R Verwaltungs
GesmbH;
c) die Dienstbarkeit des Gehens und
Fahrens auf Grundstück 1113/2
zum Zwecke der Erhaltung und Betreuung der auf Grundstück 480/6
zu errichtenden Begrenzungsmauer
und Kellermauer zugunsten der P &
R Verwaltungs GesmbH; sollten im
Zuge der Erhaltungsarbeiten temporär Grabungsarbeiten notwendig
sein, sind solche Arbeiten von dieser Dienstbarkeit umfasst;
d) die unentgeltliche und immerwährende Dienstbarkeit des Gehens
und Fahrens auf Grundstück 480/6
zum Zwecke der Erhaltung und Betreuung des Gerinnes und der Böschung auf Grundstück 1113/2,
GB 81113 Innsbruck, zugunsten der
Stadt Innsbruck;
e) die Dienstbarkeit der Errichtung und
Belassung sowie der Erhaltung und
Betreuung einer Brücke zur öffentlichen Nutzung auf Grundstück 1113/2 zugunsten der Stadt
Innsbruck;
f) die Dienstbarkeit der Einleitung von
Oberflächenwässern aus Grundstück 480/5 und Grundstück 480/6
in den Sillkanal Grundstück 1113/2
zugunsten der P & R Verwaltungs
GesmbH;
g) die Dienstbarkeit der Einleitung von
Oberflächenwässern aus den
Grundstücken 1070/1, 1065/2, 483/1