Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.47
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und 483/2 in EZ 716 in den Sillkanal
Grundstück 1113/2 zugunsten der
Stadt Innsbruck;
h) die Dienstbarkeit der Einleitung von
Oberflächenwässern aus den
Grundstücken 480/2 und 1459 in
EZ 1355 in den Sillkanal Grundstück 1113/2 zugunsten der Johanna Rhomberg, geboren 11.4.1923,
und des Arthur Rhomberg, geboren
21.10.1923;
i) die Dienstbarkeiten der Verlegung,
Benützung, Erhaltung und Erneuerung der zur Erschließung der
Grundstücke 480/6, 480/2, 1459
und 480/5 erforderlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen auf den
Grundstücken 1070/1, 483/1, 483/2
und 1065/2 in EZ 716, Grundstück 480/7 in EZ 676, Grundstücke 1113/4, 1113/5 und 475/3 in
EZ 800 und Grundstück 1113/2 in
EZ 1080 zugunsten der P & R Verwaltungs GesmbH sowie der Johanna Rhomberg, geboren
11.4.1923, und des Arthur Rhomberg, geboren 21.10.1923;
j) die Dienstbarkeit des Gehens und
Fahrens auf den Grundstücken 480/1 und 480/7 in EZ 676
sowie den Grundstücken 1113/4, 1113/5 und N475/3
zugunsten der P & R Verwaltungs
GesmbH;
6.
Die Stadt Innsbruck schließt mit der P
& R Verwaltungs GesmbH betreffend
die Errichtung der neuen Brücke und
der Parkanlage auf Grundstück 480/1
entsprechende Bauherrenverträge ab
und wird die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und
ermächtigt, in Abstimmung mit der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, und der Mag.Abt. III, Grünanlagen, die entsprechenden vertraglichen Regelungen vorzunehmen.
GRin Mag.a Schwarzl: Im Sinne unserer
Meinung zu dieser Bebauung der Sillinsel
melde ich für mich Stimmenthaltung an.
Diese Haltung zu diesem Thema hatten wir
bereits schon vor der Wahl.
GR-Sitzung 8.11.2012
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich melde ebenfalls Stimmenthaltung an.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenhaltung
GRin Mag.a Schwarzl und GRin
Dr.in Krammer-Stark; 2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
31.10.2012 (Seite 713) wird angenommen.
20.
II-VA-V 20343/2011
Entwurf einer Verordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck über
eine Ausnahme vom Verbot des
Campierens außerhalb von Campingplätzen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 31.10.2012:
Die Verordnung der Landeshauptstadt Innsbruck über eine Ausnahme vom Verbot
des Kampierens außerhalb von Campingplätzen laut Beilage wird erlassen.
21.
IV 7223/2012
Stadt Innsbruck, Zustimmung zum
Verkauf der Garconniere
Tschiggfreystraße Nr. 16 (Einlagezahl 3667, Grundbuch 81111 Hötting) mit einer Fläche von 24,60
m2 durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.8.2012:
Die Stadt Innsbruck stimmt der Veräußerung der Garconniere Tschiggfreystraße
Nr. 16 (Einlagezahl 3367, GB 81111 Hötting) zu, und verzichtet in diesem Fall somit
auf das Belastungs- und Veräußerungsverbot gemäß Einbringungsvertrag.
Der Vertrag liegt vor. Ich hoffe jede/jeder
hat diesen gelesen, besonders diejenigen,
die immer auf die Unterlagen aufmerksam
machen.