Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.81
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sönlich gestört hat. Ich spreche die Vorgehensweise im letzten Gemeinderat an. Zum
Thema Sicherheit haben Sie, GR Wallasch
die Zeit genutzt, um über eine Person herzuziehen, die nicht im Gemeinderat anwesend war. Das habe ich persönlich nicht
ganz in Ordnung gefunden.
Was noch Weiteres in dieser Berichterstattung erfolgt ist, was mir auch nicht ganz
gepasst hat, muss ich Ihnen ganz ehrlich
sagen: Wenn man von Plagiaten spricht,
sollte man auch nur dann davon sprechen,
wenn man von Plagiaten sprechen darf.
Das ist bei einer wissenschaftlichen Arbeit
und nicht in einer Begründung von einem
Gemeinderatsantrag. Das habe ich noch nie
gesehen, aber ich werde hinkünftig die Gemeinderatsanträge Ihrer Fraktion,
GR Wallasch, genauestens prüfen, ob auch
irgendwelche Zitate gemacht wurden.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir sprechen
hier aber von Anträgen, aber das ist das
Thema der Opposition.)
Ein Plagiat ist bei einer wissenschaftlichen
Arbeit. Nachdem Sie, GR Wallasch nie wissenschaftlich tätig waren, vergebe ich Ihnen
diesen Fauxpas, aber das ist meines Erachtens keine Art und Weise, wie man mit Gemeinderatsmitgliedern umgeht und wie man
auch mit Anträgen umgeht. Aber auch wie
man vor allem nicht damit umgeht, in einer
Aktuellen Stunde zum Thema Sicherheit,
aber was ihre Fraktion zum Thema Sicherheit denkt, das wissen wir alle.
schen Tradition Tirols und der architektonischen Eigenschaften Innsbrucks im von den
Verkehrsflächen Holzhammerstraße - Egger
Lienz Straße - Anton Melzer Straße Graßmayrstraße - Südbahnstraße - Sterzingerstraße - Südtiroler Platz - Brunecker
Straße - Museumstraße - Ing. Etzel Straße Dreiheiligenstraße - Universitätsstraße Rennweg - Herzog Otto Straße - Innrain
eingegrenzten Bereich (Innenstadt) untersagt.
Federspiel, Dengg und Haager, alle e. h.
Begründung: In Innsbruck ist, wie im gesamten Bundesgebiet, festzustellen, dass
die Anzahl von Imbissständen, "SchnellImbissen" und anderen kleinflächigen Einrichtungen zur Aufnahme von - insbesondere auch nicht landestypischer - Nahrung im
Rahmen des freien Gastgewerbes laufend
zunimmt. Diese kleingastronomischen Einrichtungen mit Flächen unter 30 m² beeinträchtigen durch ihr äußeres Erscheinungsbild nicht nur häufig das Ortsbild, sie schaden auch dem österreichischen Tourismusstandort. Gäste aus aller Welt besuchen Österreich nicht nur wegen seiner
landschaftlichen und kulturellen Reichtümer,
sondern auch wegen seines kulinarischen
Angebots im Rahmen intakter, historischer
Ortsbilder. Viele Gäste wollen damit in ihrem Urlaub einen bewussten Kontrapunkt
zu kulturellem und kulinarischen "Muli-KultiEinheitsbrei" erleben.
47.3
47.2
I-OEF 97/2012
Untersagung der Neuerrichtung
von Einrichtungen des sogenannten "Freien Gastgewerbes" (Imbissstände, Schnell-Imbisse und
andere kleingastronomische Einrichtungen) mit nicht landestypischer Nahrung (GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meiner Mitunterzeichnerin und meinem Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Neu-Errichtung von Einrichtungen des
sogenannten "Freien Gastgewerbes" gemäß des § 111 Abs. 2 Ziffer 3 Gewerbeordnung (GewO) 1994 in der geltenden Fassung wird zur Erhaltung der gastronomiGR-Sitzung 8.11.2012
I-OEF 98/2012
Städtische Grundstücke, Zurverfügungstellung einem der in Innsbruck tätigen gemeinnützigen
Bauträger oder der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
für sozialen, geförderten Wohnbau (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
und Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Jene Grundstücke im Eigentum der Stadt
Innsbruck oder der städtischen Tochter Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), die die Widmung Wohngebiet oder
Mischgebiet aufweisen, bzw. mit Hilfe
raumordnerischer Maßnahmen für den