Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.76
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 456 -
miss, der damals geschlossen wurde, nochmals ausgeweitet und damit ein wirklich
schlechtes Verhalten belohnt.
Der Investor hat beinhart überbezahlt, damit
er an das Grundstück kommt. Es wurde
dann hinter dem Rücken der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, operiert. Es gab keine sauberen
Vorgangsweisen, das Projekt wurde durchgepresst. Ich halte den Beschluss, der
heute, so wie es aussieht, fallen wird, für
eine Fehlentscheidung. (Unruhe im Saal)
Ich kann das so bewerten und warne davor,
schlechtes Verhalten zu belohnen. Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen wie der
SCHWARZWEISS Immobilien GmbH. Die
meisten Projekte, die bisher an uns herangetragen wurden, waren auf überbezahlten
Grundstücken und sie wollten dafür eine
überproportionale Kubatur, gemessen an
dem, was vor Ort geplant war.
Soviel dazu, aber ich denke, die Würfel sind
gefallen. Stimmen wir den Antrag ab und
schließen damit ein langes Kapitel, denn die
erste Befassung hatten wir schon in der
letzten Legislaturperiode. Ich glaube, es war
im Jahr 2014.
GR Mag. Krackl: Man könnte noch viel zu
dem sagen, was hier heute angesprochen
wurde, speziell von GR Mag. Fritz, aber
auch von Herrn Bürgermeister. In der Geschichtserzählung hat sich wohl einiges
über die Zeit verschoben. Ich werde das
nicht weiter ausführen, denn wir werden das
Projekt noch öfter diskutieren müssen, da
es noch einige Male in den Gemeinderat
kommen wird. Aber ganz so, wie es hier
dargestellt wurde, ist es wohl nicht.
Fakt ist, das Grundstück hat einen gültigen
Bebauungsplan, der nach Ansicht des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte nicht gut ist. Ich kann mich
noch gut erinnern, als alle Parteien in St. Nikolaus eingeladen waren und applaudiert
haben, dass die Gebäude dort erhalten bleiben. Das war eine Forderung einer Initiative
vor Ort.
Es hat sich auch hier ergeben: Wenn die
Villa erhalten werden soll, gibt es das Angebot, dass man entsprechend die Bebauung
ändert. Das ist eine Entscheidung, die der
Gemeinderat treffen kann. Offenbar gibt es
eine Mehrheit dafür.
GR-Sitzung 25.04.2023
Das hat aber nichts damit zu tun, dass ein
Bauträger, eine Bauträgerin mit einem Architekturbüro kommt, das einen klingenden
Namen hat und alle umfallen! Ich nehme für
mich schon in Anspruch, dass ich sehr wohl
überlege, wofür oder wogegen ich stimme.
Die "Umfaller" möge man bitte woanders
suchen.
Das andere Thema ist die Kinderkrippe.
StRin Mag.a Mayr, ich weiß nicht, woher Sie
die Informationen haben. Es hat einen Besprechungstermin mit der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass die angedachte Fläche zu klein
ist. Es wurde innerhalb einer Stunde geklärt,
dass es so gemacht wird, wie es vorgeschrieben ist. Es sind nun rund 300 m2. Wir
sind aber im Stadium einer Auflage. Das
heißt, bis zum Beschluss ist es noch ein
langer Weg. Fakt ist, dass die Größe passt
und das wurde mir auch so von der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, bestätigt.
Es gibt einige Aussagen der GRÜNEN, die
mich schon sehr verwundert haben. Wenn
von Herrn Bürgermeister unterstellt wird,
dass GemeinderätInnen umfallen, wird ja
suggeriert, dass man keine eigene Meinung
hat oder sich beeinflussen lässt, wie es
GRin Mag.a Duftner um 16:31 Uhr gesagt
hat. Es wird zwischen den Zeilen gesagt,
dass sich alle einkaufen ließen - von
GRin Bex, BSc um 16:20 Uhr. Das ist durchaus ein Punkt, bei dem man sich fragen
kann, ob ein Ordnungsruf angebracht wäre.
Auch Bgm.-Stellv. Lassenberger hat es gehört und darauf hingewiesen.
Ich möchte festhalten, dass ich das für mich
und alle Mitglieder des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
auf das Schärfste zurückweise. Ich finde es
eine Ungeheuerlichkeit. Herr Bürgermeister
hat heute von Bereichen gesprochen, über
die man nicht hinausgehen sollte.
Das finde ich auch. Unterstellungen, die
strafrechtlich relevant sind, sollte man unterlassen. Wir haben im Gemeinderat ein Beispiel, bei dem von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung, um das richtig zu sagen.
Da sollte man mit den Aussagen aufpassen.