Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.107
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€ 768,40 Tsd. auf Geldmittel, die von inländischen Finanzunterne
hmungen (Banken, Versicherungsgesellschaften u.a.m.) zur Verfügung
gestellt worden sind und eher kurzfristigen bis mittelfristigen Charakter
aufweisen.
Freie Finanzspitze
Im Haushaltsjahr 2011 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 13.429,7 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gege nüber dem Vorjahr (€ 17.715,9 Tsd.) um € 4.286,2 Tsd. bzw. ca. 24,2 %
verringert.
Fortdauernde Gebarung Der Schuldendienst (Zins- sowie Kapitalrückzahlungen) können wei-
terhin vollständig aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden. Außerdem war es durch das Erreichen der Freien Finanzspitze möglich, neben der Bedeckung von Nachtragskrediten auch
Rücklagenzuführungen vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt
Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt
Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2010 stellte den
unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin zu erstellenden Investitionsplan 2011 bis
2014 dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit den
AO-Haushalten 2011 und 2012 (Doppelbudget) zu sehen ist. Für die
Anmeldung der einzelnen Jahresansätze der AO-Haushalte 2011 und
2012 hat die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte Vorgaben unbedingt zu
beachten sind und deshalb alljährlich wiederholend – für die Jahre
2011 und 2012 mit Rundschreiben vom 08.06.2010, Zl. IV – 5602/2010
– u.a. auch den einzelnen Magistratsabteilungen zur Kenntnis gebracht
werden. Einen wesentlichen Grundsatz bildet jener der „Ausgabenorientierung“, wonach Ansätze ausschließlich nach der voraussichtlichen Gesamtausgabe des Haushaltsjahres auszurichten sind. Es dürfen also nur diejenigen Vorhaben mit jenen Beträgen in den AOHaushalt aufgenommen werden, deren Ausgabe im betreffenden
Haushaltsjahr mit Sicherheit zu erwarten ist. Neben weiteren Grundsätzen, wie beispielsweise der „Projektreife“ (= die angemeldeten Vorhaben müssen in formeller und materieller Hinsicht eine dem Ausgabenansatz adäquate Ausführungsreife aufweisen) oder dem „Finanzierungsrahmen“ (= der Bedeckungsplan für den AO-Voranschlag wird in
Übereinstimmung mit dem Investitionsplan festgelegt), ist vor allem
auch jener der „Bewirtschaftung“ von Vorhaben des AO-Haushaltes
von entscheidender Bedeutung.
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2010
Analog dem Ordentlichen Haushalt erfolgt die Bewirtschaftung nach
dem Prinzip der Fälligkeit und ist in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten. Nachträge
zu den Ausgabenansätzen sind jedenfalls nur dann zulässig, wenn zur
Wahrung des Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen lukriert werden können oder
Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind. Im Zusammenhang damit ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Pkt. 10 der Ausführungsbestimmungen für die Voranschläge 2011 und 2012 Ausgabemittel des AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres
noch nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen gelten. Der Gemeinderat kann jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionen in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach
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Zl. KA-06265/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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