Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.49

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- 795 -

den Bewohnern ein gedeihliches Miteinander mit der Hungerburgbahn zu
ermöglichen.
Ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag:
Die Stadt Innsbruck stimmt der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) und der Innsbrucker
Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH über den Zukauf von zusätzlichen
Betriebszeiten und der Integration der
Hungerburgbahn in das Ticketsystem der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) unter der
Bedingung zu, dass die derzeit bekundeten Lärmimmissionen für die Bewohnerinnen und Bewohner auf ein technisch
mögliches sowie erträgliches Maß
reduziert werden. Die Umsetzung des
Zukaufes von zusätzlichen Randzeiten soll
erst nach Klärung des aufgezeigten
Problems erfolgen.
Heis, Haager, Mag. Kogler und Volderauer, alle e. h.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Wie
gesagt, ist der Lärm im Moment das
Kernthema des behördlichen Verfahrens.

durch die Klubs getourt sind, gemacht. Ich
habe mir daraus ein Gesamtbild konstruiert oder gebaut, das ich ganz kurz in
ein paar Stichworten beleuchten möchte.
Ich möchte gleich dazu anführen, dass im
Nachhinein etwas zu beurteilen immer
leichter ist, als in der Situation. Ich kann
das nur im Nachhinein machen, weil ich
damals bei der Entscheidung nicht dabei
war. Das Bild, das die Hungerburgbahn
jetzt bietet, ist ein durchaus optisch
ansprechendes, nämlich eine neue Bahn.
Die Diskussion, ob es ein neuer Faktor in
der Urbanität wird, könnte sein, wobei ich
allerdings unter Urbanität - das war ein
kleines "Scharmützel" von uns im Stadtsenat - etwas anderes oder mehr verstehe
als nur architektonische Lendmarks. Die
Bahn sollte auch einen Mehrwert haben,
das wünsche ich ihr sehr stark vor allem
den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn die
Bahn keinen Mehrwert hat, dann wäre sie
zwar nicht gratis, aber umsonst. Das
wollen wir alle nicht.
Trotzdem, die Vorgangsweise, wie es zu
der Grundsatzentscheidung damals
gekommen ist und die Konsequenzen
daraus, erinnern mich sehr stark an sehr
viele große Beschlüsse mit großem
Finanzvolumen in der Stadt Innsbruck und
ich möchte gerne skizzieren, was mir
dabei aufgefallen ist.

StRin Mag.a Schwarzl: Ich glaube, dass
es zwei legitime Möglichkeiten gibt, diesen
Randzeiten- und Zeitkartenzukauf oder die
Leistungsausdehnung zu betrachten.
Einmal ganz unabhängig davon, wie man
zur damaligen Grundsatzentscheidung
und zur neuen Bahn steht und das als
gesondertes Anliegen und als gesonderten Akt betrachtet, aber ebenso legitim,
glaube ich, ist, dass die Sichtweise des
Randzeitenzukaufspaktes, wie ich es jetzt
bezeichne, durchaus auch in einem
Kontext mit der gesamten Entscheidungsfindung rund um die Hungerburgbahn-neu
zu verknüpfen ist.

Mir kommt vor, dass rund um die Grundsatzbeschlussfassung sehr viel beschönigt
wurde. Das hat bei den Geldern des
Tourismusverbandes Innsbruck und
seinen Feriendörfern (TVB) angefangen,
wo es immer geheißen hat, dass dort
mehr beschlossen wurde, als dann
tatsächlich erfolgt ist. Aus € 10 Mio
Zuschuss sind € 7,5 Mio auf zehn Jahre
nicht wert gesichert geworden. Sie können
sich ausrechnen, was das auf die zehn
Jahre tatsächlich für ein Zuschuss ist.

Ich war damals im Jahr 2004, wie Sie
wissen, nicht im Gemeinderat, und ich
musste für mich einen Rahmen abstecken,
in dem ich diesen Randzeitenzukauf
einbauen kann. Ich habe das auf Grund
der Protokolle von Stadtsenat, Gemeinderat und des Klubs, wo die Herrschaften
von Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) damals

Das setzt sich weiter - meiner Meinung
nach - in der Art und Weise, wie man mit
zwei Varianten umgegangen ist, fort. Es
gab einerseits die neue Bahn, das war ein
sehr gepushtes Projekt für das ganz
detailierte Unterlagen und Aufstellungen
vorliegend war und die Alternativvariante,
die Sanierung und Attraktivierung der alten
Bahn. Dafür hat es Zahlen für die Investitionszuschüsse zwischen € 20 Mio bis

GR-Sitzung 22.11.2007