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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.53

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10 Meter die Sekunde, also mit der
Höchstgeschwindigkeit mit der die Bahn
zugelassen ist. Im Normalfall fährt man 6
bis 8 Meter pro Sekunde. Das wird dann
auch der Normalfall sein, dass das
Lärmempfinden hoffentlich zu Gunsten der
dort lebenden Menschen befriedigt ist.
Das hoffe ich auch. Wenn das nicht
befriedigt werden kann und wenn die
Schwellen überschritten werden, dann
wird die Bahn ganz einfach nicht fahren
können, sondern nur unter geänderten
Bedingungen.
GR Haller: Es war von Anfang an immer
klar, dass die neue Hungerburgbahn nur
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr fährt. Das ist
auch in der Projektbeschreibung auf
Seite 63 vom 2.12.2004 nachzulesen.
Dass die neue Hungerburgbahn keine
Nahverkehrslösung ist, das halte ich nicht
so. Ich glaube, dass die Bahn sehr wohl
sehr wichtig für den Nahverkehr ist, denn
wie bekommen wir die Bürger sonst
herunter und vor allem wieder hinaus,
wenn man bedenkt, dass auf der Hungerburg noch 2.000 gewidmete Wohneinheiten vorhanden sind.
Wenn man sich den Bedarf der Bürger auf
der Hungerburg, aber auch den gastronomischen Bedarf ansieht, dann sind die
zugekauften Randzeiten sicher ideal. Ich
bin mir auch sicher, dass diese angenommen werden. Wenn die Randzeiten
nach drei Jahren evaluiert werden, dann
macht das auch Sinn, denn wie die
Erfahrung gezeigt hat, war es bei der alten
Bahn so, dass man im Jahre 1996 auf die
Zeit von 8.25 Uhr bis 17.40 Uhr zurückgehen musste. Es gibt daher bei der neuen
Bahn schon eine Verbesserung, wenn
diese von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr fährt.
Ich glaube, dass es deshalb eine gute
Lösung ist, weil einfach vorsichtig und
besonnen mit dem Zukauf der Randzeiten
umgegangen wurde. Es wurden die
Randzeiten nicht auf Teufel komm heraus
bis 21.00 Uhr ausgedehnt, denn ich
glaube, dass das viel zu lang wäre und
man das probieren müsste.
Die Bürger bzw. die Schüler der Hungerburg kommen sehr ideal in der Früh in die
Stadt, weil die Schulen in der Innenstadt
und nicht im Stadtteil Saggen sind. Das
macht schon sehr viel Sinn. Die ErwachGR-Sitzung 22.11.2007

senen können am Nachmittag mit der
Bahn in der Stadt fahren und müssen nicht
bis 17.40 Uhr darauf achten, dass sie die
letzte Bahn erreichen. Die Einkaufszeiten
in der Stadt können dadurch auch viel
besser genützt werden. Das ist so, weil die
Hungerburgbahn jetzt am richtigen
Standort bei der Innenstadt steht. Die
Geschäfte sind einfach nicht im Stadtteil
Saggen angesiedelt. Das ist auch bei den
Gästen so, denn diese werden sich auch
in der Innenstadt aufhalten und die
Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt
besuchen. Anschließend haben sie noch
die Möglichkeit auf die Hungerburg zu
fahren. Das ist sich früher zeitlich nicht
mehr ausgegangen, das weiß ich selber
von meinen Gästen. Das belegen auch
übrigens alle Studien, die zu diesem
Projekt gemacht wurden.
Ich möchte noch etwas Grundsätzliches
sagen: Alle Zusatzleistungen, die wir bei
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) kaufen,
müssen von der Stadt Innsbruck abgegolten werden. Das ist betriebswirtschaftlich
sinnvoll und macht auch Sinn. Wir müssen
das dann auch einem privaten Betreiber,
der die Bahn nur gepachtet hat, abgelten,
denn die Bahn gehört uns - darüber
müssen wir uns schon im Gemeinderat
klar sein -, auch wenn immer so getan
wird, als ob wir die Pächter wären. Nein,
es ist so, dass die Bahn in unserem
Eigentum bleibt und das ist auch gut so.
Der Preis ist sicher ordentlich und fair, das
haben mir auch Fachleute von der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bestätigt. Ich
habe auch zwei aktuelle Beispiele dazu,
dann kann man das ein bisschen vergleichen. Die neue Führung der Linie "3" über
die Anichstraße und den Marktgraben wird
uns jährlich mit zirka € 190.000,-- an
Zusatzkosten belasten. Das ist in Ordnung, das kostet das und wir wollen das.
Die Linie "T" kann man in etwa auch mit
der Hungerburgbahn vergleichen. Nein,
nicht einmal diese Linie kann man mit der
Hungerburgbahn vergleichen, weil auf
dieser gibt es keine neuen Wägen und
keine neue Bahn, denn dort haben wir nur
abgeschriebene Fahrzeuge, die uns aber
noch mit € 200.000,-- jährlich belasten
werden. Wenn man das gegen rechnet