Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.115

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29.

III 16332/2007
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Hier geht es um den Bereich LeopoldFranzens-Universität Innsbruck, Innrain 80
bis 82. Es waren hier noch die Fragen des
Servituts zu klären, aber auch verschiedene Punkte hinsichtlich der Projektsicherung. Diese Punkte sind nun laut Auskunft
und Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, geklärt.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Bei diesem Entwurf geht es um den
Bereich Brunecker Straße. Hier hat man
im letzten Jahr eine Bausperre verhängt,
weil man nicht gewusst hat, inwieweit hier
im Zusammenhang mit den RegionalbahnPlanungen verschiedene Flächen gebraucht werden. Diese Bausperre läuft
nun Mitte Dezember 2007 aus und man
will jetzt mit diesem Allgemeinen Bebauungsplan doch eine gewisse Rechtssicherheit schaffen.

30.

III 16334/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B11/2,
Wilten, Bereich der Gpn. 1113/1,
1113/3, 1113/4, 1113/4, 1113/5,
1113/6, 1113/7, 1113/8, 1113/1,
1116/1, 1116/3, 1116/9 und Teilfläche der Gp. 1893/1, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B11/2,
Wilten, Bereich der Gpn. 1113/1, 1113/3,
1113/4, 1113/4, 1113/5, 1113/6, 1113/7,
1113/8, 1113/1, 1116/1, 1116/3,, 1116/9
und Teilfläche der Gp. 1893/1, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG wird beschlossen.
GR-Sitzung 22.11.2007

31.

III 8523/2007
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. HA - Ö10, KG Hötting, Bereich westlich Pulverturm (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist sind im gegenständlichen
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) keine Stellungnahmen
eingegangen.
Hinsichtlich der vertraglichen Absicherung
wird auf den Bericht zum Flächenwidmungsplan HA - F25 verwiesen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz),
den Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HA - Ö10,
KG Hötting, Bereich westlich Pulverturm
(als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Nr.
4000), gemäß § 32 TROG 2006, zu
beschließen.
Bei diesem Antrag geht es um den
Bereich der Fußballakademie. Auch der
nächste Punkt befasst sich im Rahmen
des Flächenwidmungsplanes damit. Ich
glaube, damit ist jetzt ein langer mühsamer Weg in die Zielgerade gekommen, um
die Fußballakademie verwirklichen zu
können. Auch wenn GR Mag. Fritz sich in
der Sitzung des Bauausschusses dagegen
ausgesprochen hat, weil ihm hier die
wertvollen landwirtschaftlichen Flächen
wichtiger als diese Fußballakademie sind.
GR Mag. Fritz: Ich danke GR Ing. Krulis
für die Interpretationsversuche, aber noch
bin ich fähig, für mich selber bzw. für
unseren Klub zu sprechen.