Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.116
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Unsere Gegenstimme zu den Punkten i)
und j) ist keine Gegenstimme für den
Trainingsplatz der Fußballakademie,
sondern geht genau auf diese Abwägung
zurück, die aus den Berichten sehr
deutlich hervorgeht. Es geht um die
Güterabwägung zwischen einerseits den
legitimen Bedürfnissen des Sports und
andererseits um den ebenso legitimen
Schutz des wertvollen landwirtschaftlichen
Kulturgrundes.
Es hat nicht gegen das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO), sondern gegen
die Flächenwidmung zwei Einsprüche von
dortigen Pächtern gegeben, die sehr
entschieden darauf hinweisen, dass es
hier um landwirtschaftlichen Grund
allererster Qualität geht.
Eine der Zielsetzungen der örtlichen
Raumordnung und im Besonderen des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) ist, dass wir für die nicht mehr
sehr große Stadt-Landwirtschaft die
entsprechend benötigten Flächen sichern
und erhalten. Es geht auch darum, eine
weitere Zerstückelung und zitzerlweise
Verbauung oder Verhüttelung der Flächen
rund um den Flughafen hintanzuhalten.
Letztlich geht es auch um die Naherholung
an der Innpromenade. Weiters geht es das möchte ich unterstreichen - um eine
Güterabwägung. Die Mehrheit des
Bauausschusses nimmt die aktuellen
Bedürfnisse des Sports wichtiger als die
Gründe, die ich genannt habe. Das ist
genauso legitim wie unser Standpunkt,
und das akzeptiere ich.
Wir haben hier eine Meinungsverschiedenheit, die zu einer unterschiedlichen
Güterabwägung führt. Ich bitte nur, uns
eines zu glauben: Die Gegenstimme
gegen den Fußballplatz an dieser Stelle ist
genauso ehrlich gemeint, wie die Stimmenthaltung der Fraktion "Für Innsbruck" bei
einem Tagesordnungspunkt vor gar nicht
langer Zeit. Bei diesem Punkt wurde auch
nicht gesagt, dass man gegen die
Rehabilitation von psychisch Kranken,
sondern nur gegen den Standort ist. Das
ist in diesem Fall unser Standpunkt zum
Trainingsplatz beim Pulverturm.
GR Heis: Wir werden dieser Umwidmung
zustimmen, jedoch hat GR Mag. Fritz
GR-Sitzung 22.11.2007
Recht, dass es sich hier um landwirtschaftliche Flächen handelt.
Ich möchte eines anmerken: Es gibt hier
zwei Grundbesitzer, die dieses Grundstück verkaufen. Ich nenne keine Geldbeträge, kenne diesen Akt aber eingehend.
Der eine Grundbesitzer erhält für die
doppelte Fläche die Hälfte des Geldes,
was der andere Grundbesitzer erhält.
Deshalb möchte ich anmerken, dass nicht
immer die Grundbesitzer die Spekulanten
sind, sondern jene, die dieses Geschäft in
die Wege leiten bzw. die Bauträger oder
auch die Vermittler.
Es ist mir ein Herzensanliegen, dass ich
das im Gemeinderat einmal sagen kann,
da dieser Akt dies eindeutig aufzeigt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
5 Stimmen):
Der Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007 (Seite 861) wird angenommen.
32.
III 8528/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HA - F25, Gpn. 2194, 2195
und 2196, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11, Zeichn.
Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist sind zum gegenständlichen
Entwurf des Flächenwidmungsplanes zwei
Stellungnahmen eingegangen.
Beide Einspruchswerber beantragen die
neuerliche grundsätzliche Prüfung des
Standortes aufgrund des Verlustes der
guten Landwirtschaftsflächen, des Widerspruchs zum raumordnerischen Ziel eines
haushälterischen Umgangs mit Grund und
Boden, der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes inklusive Erholungswert und
der bereits umfangreich vorhandenen,
nicht ausgelasteten Sportflächen der
Sportuniversität. Weiters wird das
öffentliche Interesse in Frage gestellt.
Die in den Stellungnahmen aufgezeigten
Zielkonflikte waren bereits im Vorfeld der
Planentwürfe Diskussionsgegenstand. Bei
Abwägung der Interessen von Landwirtschaft und Sportförderung überwog