Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.117

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- 863 -

gemäß Beschluss des Bauausschusses
das politische Interesse an der Errichtung
der Sportanlage. Damit war auch das
öffentliche Interesse zu begründen.
Alternative Standorte wurden im Vorfeld
der Planverfahren geprüft, waren aber
entweder nicht verfügbar oder nicht
geeignet. Zudem werden durch die Lage
nahe den Universitätssportstätten
Synergieeffekte erwartet.
Die Randbedingungen für das Projekt sind
weitgehend geklärt. Aufgrund der Terminzwänge des Kaufvertrages soll oben
genannter Entwurf zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Zur Projektsicherung sowie für eine
entsprechende verkehrsmäßige Erschließung, wird eine Vereinbarung zwischen
dem Tiroler Fußballverband und der
Stadtgemeinde Innsbruck abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
6 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007.
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanentwurfes Nr. HA - F25, Gpn. 2194, 2195
und 2196, KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F11,
Zeichn. Nr. 3578), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

33.

gangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007:
Der Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B19, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Amraser Straße 6 und 20 a,
Gpn. .1196/1, .1196/2, .1261 und 1288/1
und teilweise 468/1, alle KG Innsbruck,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Punkte k) und l) betreffen das Projekt
der Firma Ischia fruits.

34.

III 9485/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19/1, Innsbruck Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 6 und 20 a, Gpn. .1196/1,
.1196/2, .1261 und 1288/1 und
teilweise 468/1, alle KG Innsbruck, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

III 9484/2007

Beschluss (einstimmig):

Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Amraser Straße 6 und 20 a, Gpn. .1196/1,
.1196/2, .1261 und 1288/1 und
teilweise 468/1, alle KG Innsbruck, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006

Antrag des Bauausschusses vom
9.11.2007:

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen einge-

GR-Sitzung 22.11.2007

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B19/1, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Amraser Straße 6 und 20 a,
Gpn. .1196/1, .1196/2, .1261 und 1288/1
und teilweise 468/1, alle KG Innsbruck,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich