Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.99
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Wissen, ohne sie einzubeziehen, abgeschlossen wurden.
als überbordend an, deshalb werden wir
dem nicht zustimmen.
Ich glaube, das geht nicht. Man könnte daher temporär bis zum Jahr 2024 eine verpflichtende Unterschrift der Magistratsdirektorin einführen. Wenn es danach einen anderen Bürgermeister, eine andere Bürgermeisterin gibt, werden die Sonderverträge
wahrscheinlich nicht mehr solche Auswüchse annehmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, FPÖ,
GERECHT und ALI, 16 Stimmen):
Letztendlich sollte bei solch wichtigen Dingen wie Sonderverträgen die Magistratsdirektorin, der Magistratsdirektor Einsicht nehmen können. Es geht nicht, dass eine Sachbearbeiterin ein Gehalt über € 8.500,-- bezieht. Das darf einfach nicht sein. Uns wird
Steuergeld anvertraut und es ist unsere
Pflicht, es entsprechend ordentlich zu verwalten.
42.15 MagIbk/54511/GfGR-AT/67/2023
Ich ersuche, daher
den Antrag anzunehmen,
damit wenigstens in dieser Periode Herr
Bürgermeister keine Alleingänge mehr unternehmen kann.
GR Mag. Plach: Wir hatten vereinbart, dass
sich GR Appler auch noch zu Wort meldet.
Ich verstehe das Ansinnen. Wir haben ähnliche Überlegungen angestellt, wie man aufgrund der aktuellen Situation mit der Thematik umgehen kann. Das Gesetz bietet dafür keine Möglichkeit, daher beantragen wir,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
um ihn dann eventuell an den Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss weiterzuleiten und dort zu behandeln.
GR Lukovic, BA MA MA: Wir werden der
Zuweisung an den Stadtsenat nicht zustimmen, denn es hat jetzt schon mindestens
einen Antrag gegeben, der das sicherstellen
soll. Im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss haben wir darüber gesprochen, ob nicht wieder eine Stadtsenatspflicht für Sonderverträge gelten sollte.
Gleichzeitig mit der neuen Diktion was ein
Sondervertrag ist, würde das für sehr viele
Verträge gelten. Das heißt, wir hätten eine
Verlängerung der Erstellungsprozesse und
es wäre auch ein gewisses Misstrauen gegenüber dem neuen Amtsvorstand der
Mag.-Abt. I, Personalwesen. Wir sehen das
GR-Sitzung 25.04.2023
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2023 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Baumschutzverordnung, Ausarbeitung mit dem Land Tirol
(GR Depaoli)
GR Depaoli: Von der Umweltanwaltschaft
wurde schon mehrmals eine Baumschutzverordnung gefordert. Wir haben Sie in
Salzburg seit dem Jahr 1992, in Graz seit
dem Jahr 1995 und in Wien gibt es sie
auch. Ich hätte mir nie träumen lassen, dass
ich im Gemeinderat eine Baumschutzverordnung fordere.
Herr Bürgermeister, wir wissen alle, auch
wenn Sie es immer abstreiten, es wurden in
der Stadt Innsbruck noch nie so viele
Bäume gefällt, wie in dieser Regierungsperiode. Deshalb sollten wir eine Baumschutzverordnung beschließen, denn jeder Baum
ist kostbar. Wir wissen, ein alter Baum kann
mehr für das Klima beitragen, als ein paar
junge Sträucher bzw. Gleditschien, oder wie
sie heißen, die nach meinem Wissen immer
noch in einer Baumschule in Hamburg stehen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
GRin Dengg: Uns geht dieser Antrag zu
weit. Wir, die FPÖ, wollen nicht, dass
Bäume auf privaten Grundstücken einbezogen werden. Daher unser Abänderungsantrag zum Antrag von GERECHT betreffend
die Erlassung einer Baumschutzverordnung.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat
beauftragt gemeinsam mit dem Land Tirol,
den zuständigen Behörden und Gremien,
eine Baumschutzverordnung für die Stadt
Innsbruck auszuarbeiten, welche den
Schutz von Bäumen auf Grundstücken der
Stadt und des Öffentlichen Gutes sowie auf