Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf

- S.73

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29.

Beantwortung einer eingebrachten dringenden Anfrage

29.1

I-OEF 6/2011
Schulen, Erarbeitung eines mittelfristig angelegten Fahrplanes
zur Verwirklichung eines möglichst flächendeckenden inklusiven Unterrichtes, bisher gesetzte
Schritte und weitere Maßnahmen
(SPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der SPÖ (Seite 88) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Der Regelinhalt des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.10.2010 betrifft
weitgehend ausschließliche Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Unterricht,
Kunst und Kultur und des Landes Tirol.
Lediglich in räumlichen Angelegenheiten
besteht unter Maßgabe des Tiroler Schulorganisationsgesetzes eine Zuständigkeit
der Stadtgemeinde Innsbruck als
Schulerhalter.
Im Sinne dieser Zuständigkeit wurde bereits vor drei Jahren gemeinsam mit der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) ein Konzept zur Umsetzung der “barrierefreien Schulgebäude“ erarbeitet und
befindet sich in Umsetzung.
Zu Frage 2.: Siehe dazu Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3. Siehe dazu Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4.: Durch die Einbeziehung von
Univ. Prof. Dr. Volker Schönwiese (ErsatzSachpreisrichter von Mag.a Petra Flieger)
und Frau Mag.a Petra Flieger (Sachpreisrichterin, Sozialwissenschaftliche Projekte
und Lehre) als stimmberechtigte Mitglieder
der Jury des Architektenwettbewerbes
wurde die Ausschreibung und das Raumbzw. Funktionsprogramm dementsprechend verfasst.
Zu Frage 5.: Siehe dazu Antwort zu Frage 4
Zu Frage 6.: Ja
Zu Frage 7.: Siehe dazu Antwort zu Frage 1
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Ich ersuche
GR-Sitzung 24.2.2011

die Debatte zur Anfragebeantwortung zu
eröffnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales Innsbruck, RUDI und GR Haager;
5 Stimmen):
Angenommen.
GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Die Frage 7. lautet folgendermaßen: Wurden
Schritte in die Richtung gesetzt, dass die
bisherigen Aufgaben sonderpädagogischer Zentren (§ 27a SchulOrganisationsgesetz) nicht mehr durch die
Sonderschulen in der Stadt Innsbruck,
sondern durch den Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt wahrgenommen werden?
Wenn nein, wann werden sie gesetzt werden?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer, Sie haben dazu in der Anfragebeantwortung auf die
Frage 1. verwiesen, in der erklärt wird,
dass die Stadt Innsbruck nur für den Erhalt
der Schulen, aber für nichts anderes zuständig ist.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich
hierbei um einen Irrtum handelt und ersuche, dass man sich die Stelle noch einmal
im Gesetz ansehen sollte. Es ist die Stadt
Innsbruck, die beim Landesschulrat einen
Antrag stellen muss. Diesen Antrag haben
wir, soweit ich mich erinnern kann, mit
38 Stimmen, also mit großer Mehrheit, hier
im Gemeinderat angenommen. Die Stadt
Innsbruck muss beim Landesschulrat diesen Antrag stellen, denn das kann niemand anderer zu tun. Der Landesschulrat
hat dann darüber zu entscheiden, ob diese
Kompetenz bei den Sonderschulen oder
beim Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt anzusiedeln ist. Ich würde bitten, das noch
einmal zu überprüfen, denn so stimmt das
meiner Meinung nach nicht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir werden
das prüfen und noch einmal vorlegen.
GRin Mag.a Schindl-Helldrich ersucht die
Antwort zu dieser Frage noch einmal einer
Prüfung zu unterziehen, da die Stadt Innsbruck beim Landesschulrat dazu einen Antrag stellen muss. Dieser Antrag wurde im
Gemeinderat mit großer Mehrheit angenommen. Der Landesschulrat hat dann zu
entscheiden, ob bei den städtischen Son-