Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_04-Feber.pdf
- S.80
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erhält man € 2,30 pro m2 - jedes Jahr
gleich viel - und bis zum zwölften Jahr bekommt man € 1,50 pro m2. Wenn das siebte Jahr vorbei ist, beträgt die Reduktion
€ 0,80 pro Quadratmeter und dann € 1,50
pro m2. Das führt in der Regel zu sehr hohen Mietsprüngen.
Andererseits kommt noch dazu, dass
Menschen, die ein niederes Einkommen
haben, versuchen, wieder in eine Neubauwohnung hineinzutauschen, denn diese ist am Anfang billiger, als jene Wohnung, bei der der Annuitätenzuschuss
wegfällt. Es kann nicht sein, dass neue
Wohnungen im Anreiz eine günstige und
leistbare Miete hergeben und ältere Wohnungen, die zehn, fünfzehn oder zwanzig
Jahre alt sind, wesentlich teurer sind. Es
entsteht daher eine Tauschbewegung zu
den neuen Wohnungen hin.
Man müsste daher einen Ausgleich schaffen. Bei den Darlehensrückzahlungen hat
Landeshauptmann-Stellvertreter Hannes
Gschwentner schon eine Änderung gemacht. Nach dem zwanzigsten Jahr bzw.
beim fünfundzwanzigsten Jahr wird es in
Bälde eine Änderung geben.
Es wird auch beim Annuitätenzuschuss
notwendig sein, eine Änderung durchzuführen. Der Vorteil ist auch, dass das Geld
früher in die Kasse der Wohnbauförderung
(Wbf) zurückfließen kann. Es gibt dann
jährlich eine kleine sukzessive Steigerung
der Miete, die von den Mieterinnen bzw.
Mietern leichter akzeptiert wird, als dann
nach sieben Jahren um € 70,-- oder
€ 80,-- mehr zahlen zu müssen. Daher
meine Bitte an die Frau Bürgermeisterin,
diesbezüglich an das Land Tirol heranzutreten.
32.3
I-OEF 18/2011
Kurzparkzonen, Einführung eines "Handy-Parkens"
(GR Praxmarer)
GR Praxmarer: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Stadt Innsbruck das "Handy-Parken" zu
ermöglichen.
Praxmarer, Eberl, Buchacher, Pipal,
Grünbacher, Dr.in Pokorny-Reitter, Pechlaner und Marinell, alle e. h.
Obwohl die Stadt Innsbruck über ein sehr
enges Netz an Parkscheinautomaten verfügt und darüber hinaus die Möglichkeit
besteht, Parkzeitgeräte mit flexibler Abbuchung der Abgabe zu verwenden, soll, wie
bereits in anderen österreichischen Städten, auch in der Stadt Innsbruck das
"Handy-Parken" in Zukunft ermöglicht
werden.
(GR Mag. Kogler: Das wurde über Jahre
verschlafen.)
Zumindest stellen wir einen Antrag und rufen nicht nur dazwischen.
Voraussetzung dafür ist eine Änderung
der Parkabgabenverordnung.
Dem Antragsteller ist wichtig anzufügen,
dass für die erforderlichen Investitionen
wie unter anderem die Beschaffung von
Überwachungsgeräten für die Kontrollorgane keine öffentlichen Gelder verwendet
werden.
32.4
I-OEF 19/2011
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Erlassung einer Verordnung
mit dem Inkrafttreten der Novelle
der Tiroler Bauordnung (TBO)
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mit dem Inkrafttreten der Novelle
der Tiroler Bauordnung (TBO) eine Verordnung gemäß § 9a Tiroler Bauordnung
(TBO) betreffend Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder erlassen wird.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Buchacher, Eberl, Pipal, Grünbacher,
Dr.in Pokorny-Reitter, Praxmarer, Pechlaner und Marinell, alle e. h.
Der Stadtsenat wird ersucht, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um in der
Ich habe in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses bereits gesagt, dass es
GR-Sitzung 24.2.2011