Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.18
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rechtsfragen usw. erklärt werden, zu finden. Die beiliegenden Unterlagen,
die heute per Tischvorlage verteilt wurden, wurden letzte Woche im Ausschuss für Soziales, Wohnen, Senioren und Gesundheit bereits sehr breit
und in einer umfassenden Diskussion diskutiert. Es war mir wichtig, dass
jene, die auch fachlich damit zu tun haben, länger Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Wir haben zirka eineinhalb Stunden darüber diskutiert.
Grundsätzlich kann man sagen, dass mit den neuen Richtlinien
und mit den verschiedenen Bereichen eine gewisse Öffnung betrieben wurde. Es können jetzt Personen, die fünfzehn Jahre in der Stadt Innsbruck gelebt oder gewohnt haben, sich erstmals für eine städtische Wohnung anmelden. Junge Menschen, die zu Hause ein Zimmer haben und mindestens
25 Jahre sind, können sich erstmals anmelden. Der Tausch für Pflegebedürftige wurde erleichtert. Für nicht in der Stadt Innsbruck lebende Bürgerinnen und Bürger - diese Bestimmung gibt es nicht mehr, denn diese ist
nicht EU-konform - gibt es eine Herabsetzung der Wartefrist auf drei Jahre
Hauptwohnsitz in Innsbruck. Man kann diese Bestimmungen aus der Unterlage entnehmen.
Summa summarum haben die ganzen Punkte, wie die erstmalige Aufnahme von ausländischen Nicht-EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern dazu geführt, dass sich 609 Personen in diesem Zeitraum von
knapp 13 Monaten anmelden konnten. Diese Zahl von 609 Personen muss
ich insofern relativieren, als auch alle 343 ausländischen Staatsbürgerinnen
und Staatsbürger enthalten sind, weil diese die Richtlinien erfüllen. Dieser
Personenkreis wird aber nur kontingentweise aufgenommen. Wir haben
letztes Jahr ein Kontingent von 47 Antragstellern beschlossen. Wir werden
im heurigen Jahr in etwa um die 70 Antragsteller haben, weil wir letztes
Jahr mehr Wohnungen vergeben haben, sodass sich die Zahl von 609 auf
zirka 300 in etwa auf jetzt tatsächlich in der Vormerkliste zu versorgende
Personen reduziert.
Das ist doch eine wesentliche Besserstellung für Menschen,
die einen Bezug zu Innsbruck hatten oder haben, zu einer gemeinnützigen
Wohnung zu kommen. Das ist sicherlich eine sehr gute und notwendige
Leistung der Stadt Innsbruck, weil wir alle wissen, dass das leistbare Wohnen eine Grundvoraussetzung für viele Dinge in unserem Leben ist. Das
GR-Sitzung 25.3.2004