Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.27
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Vielmehr ist es so, dass wir im Jahr 1999 die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) zum Verkehrskoordinator
der Stadt Innsbruck beauftragt haben, also zu derjenigen Stelle, die den öffentlichen Verkehr in der Stadt Innsbruck plant, organisiert und auch die
Dienstleistungen einkauft. Die Busdienstleistungen bestellt die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) bei der INN-Bus
GesmbH und muss auch für jeden Kilometer, der gefahren wird, bezahlen.
In aller Regel, so über den Daumen gepeilt - hier sind wir in
der Stadt Innsbruck im Vergleich zu anderen Städten relativ gut , zahlen die
Fahrgäste inklusive der Schüler - wo das Bundesministerium bezahlt und
nicht die Eltern selber, aber das sind auch Fahrgasteinnahmen - rund 60 %
der gesamten Kosten. Den Rest bezahlt die öffentliche Hand, aber diese
sponsert nichts, sondern sie ermöglicht einfach, dass öffentlicher Verkehr
stattfindet, denn sonst werden wir auf den Markt verwiesen, der bei weitem
nicht so viele Dienstleistungen hervorbringt, wie wir von der Stadt Innsbruck bestellen und einkaufen.
So sieht es also aus. Wir haben einen aufrechten Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag nachdem die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) im Vorhinein festgelegt
eine bestimmte Summe bekommt, damit sie den öffentlichen Verkehr organisiert, beauftragt und durchführt. Das auch auf einem bestimmten Niveau,
nämlich auf dem Niveau, wie das Netz zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Finanzierungsvertrages war. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ist zwar verpflichtet, indem intern rationalisiert
wird, Einsparungen vorzunehmen, aber sie darf nicht irgendwelche Bestandteile des Netzes wegsparen. Es steht auch ausdrücklich in diesem Vertrag, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) das nur mit Zustimmung der Stadt Innsbruck als Vertragspartner
darf. So ist es nur konsequent, wenn umgekehrt über den Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hinaus neue Dienstleistungen von der Stadt
Innsbruck gewünscht werden, dass dort die Differenz zwischen zusätzlichen Kosten und erzielbaren zusätzlichen Fahrgasteinnahmen nach dem
Bestellerprinzip eingekauft wird.
GR-Sitzung 25.3.2004