Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.65

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- 355 -

Seitens der Eigentümer des Klosters Ewige Anbetung besteht
zur Zeit kein Interesse an einer Umwidmung, deshalb wird um Beibehaltung der derzeitigen Widmung gebeten.
Auf Grund der rechtskräftigen Widmung besteht keine Gefahr,
dass eine den dortigen Zielsetzungen widersprechende Nutzung geschaffen
wird. Dementsprechend kann die bestehende Widmung beibehalten und der
oben genannte Entwurf ohne den Bereich des Klosters Ewige Anbetung
beschlossen werden.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 11.3.2004:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. SA - F3, Innsbruck - Saggen, westlicher Bereich des Klosters Ewige Anbetung, Geviert Siebererschule sowie
Bereich des Wohn- und Pflegeheimes Saggen, Ing.-Etzel-Straße 59 (als
Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. SA - F1, Zeichn. Nr. 3592, und
Nr. 80/iy, Zeichn. Nr. 3495) wird - eingeschränkt auf das Geviert Siebererschule sowie Bereich des Wohn- und Pflegeheimes Saggen/Ing.-EtzelStraße 59 - beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 25.3.2004