Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.66

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15.

III 2909/2003
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B3/3,
Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken Innsbruck - Zentrales Versorgungsgebäude
(Schöpfstraße 26) und Baulücke zwischen Innrain 51
und 53 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI B3, Zeichn. Nr. 3590), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
-------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Auflagefrist sind
zum gegenständlichen Entwurf keine Stellungnahmen eingegangen. Der
Vertrag zur Projektsicherung ist abgeschlossen.
Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem
Bebauungsplan um die Aufstockung des Zentralen Versorgungsgebäudes
Schöpfstraße 26 auf der einen Seite und auf der anderen Seite um die Baulücke zwischen Innrain 51 und 53 handelt. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass sich der Bau- und Projekt-Ausschuss geschlossen vehement dafür eingesetzt hat, dass diese Fußwegverbindung von der Klinik zur
Universität Innsbruck erhalten bleibt. Auch mit dem Fahrrad kann diese
Verbindung genutzt werden. Ich glaube, dass das eine ganz wichtige Verbindung ist.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
bei einer Stimmenthaltung wegen Befangenheit einstimmig:
B: (bei Stimmenthaltung von StR
Mag. Oppitz-Plörer wegen Befangenheit)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 9.10.2003:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. WI - B3/3, Wilten, Bereich
Landeskrankenhaus und Universitätskliniken Innsbruck - Zentrales Versorgungsgebäude (Schöpfstraße 26) und Baulücke zwischen Innrain 51 und 53
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI - B3, Zeichn. Nr. 3590), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.

GR-Sitzung 25.3.2004