Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.95
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teilt, weil wir bei einem ganz normalen Punkt der Debatte sind, wo sich
jedes Mitglied des Gemeinderates zwei Mal zu Wort melden kann, falls er
oder sie das unbedingt tun zu müssen glaubt. Am Schluss kommt die Abstimmung zu diesem Punkt.
(Bgm. Zach: Die Abstimmung haben wir schon gehabt.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung beantragt.
(Bgm. Zach: Ja, und wir haben darüber abgestimmt.)
Nein, es ist noch nicht abgestimmt worden, weil schon einige Mitglieder
des Gemeinderates aufgezeigt haben, um sich zu Wort zu melden und die
Abstimmung erfolgt dann, wenn kein Redner mehr gemeldet ist und wenn
alle, die sich zu Wort gemeldet haben, auch gesprochen haben.
Zum Inhalt: Es geht nicht so sehr darum, mit einem Ausweis
festzustellen, wer behindert ist. Nicht jeder, der einen Behindertenausweis
hat, um zum Beispiel eine Begünstigung in der Kurzparkzone zu bekommen, weil er nicht mehr als 300 m gehen kann, ist auch im Schwimmbad
im Wasser behindert und hat daher keine besondere Betreuung oder ähnliches notwendig. Es wird auch der Ausweis nicht sehr weiterhelfen.
Ich bleibe dabei und möchte GR Mag. Schindl-Helldrich in
diesem Punkt unterstützen. Es ist diskriminierend, denn etwas, das für alle
gilt, nämlich die Badeordnung, ist zu beachten. Die Badeordnung ist ein
Vertrag, der konkludent zu Stande kommt. Ich glaube, dass mir jeder
Rechtsanwalt im Hause Recht geben wird, denn wenn ich eine Eintrittskarte kaufe und in ein Schwimmbad gehe, habe ich damit die Badeordnung
anerkannt. Von einem bestimmten Personenkreis eine ausdrückliche Unterschrift für das Anerkennen der Badeordnung zu verlangen, die für alle gilt
und wo jeder, der eine Eintrittskarte hat, diese damit schon als für sich geltend anerkannt hat, ist diskriminierend. Das ist die Unterstellung, dass sich
diese Personen nicht an die Badeordnung halten werden, wenn diese nicht
extra unterschreiben.
Das wäre ungefähr so, als würde man von mir verlangen, dass
ich, bevor ich über die Maria-Theresien-Straße gehe, zu unterschreiben habe, dass ich die Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalte. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, und wenn ich mich nicht daran halte, habe ich
GR-Sitzung 25.3.2004