Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf

- S.122

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- 412 -

"Fragenkatalog:
- Welche rechtlichen Grundlagen/Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
um Kraftfahrzeuge in privaten Innenhöfen längerfristig parken zu dürfen?
- Welche notwendigen rechtlichen Schritte müssen eingeleitet und welche Beschlüsse erwirkt werden, um eine private Einfahrt auf Kosten
eines öffentlichen Stellplatzes zu bekommen?
- Wird mit den Einfahrtsberechtigungen von Seiten der Stadt Innsbruck
eine rechtliche Vereinbarung (Beispiel Gestattung, Mietvertrag, Prekarium) abgeschlossen?
* Welche?
* Warum nicht?
- Wird von den Berechtigten eine Abgeltung verlangt?
* In welcher Höhe?
* Warum nicht?
- Wer veranlasst den Bau der Auffahrtsrampen bzw. wer übernimmt die
Kosten dafür?
- Wie stellt sich aus der Sicht der Stadt Innsbruck die rechtliche Situation dar, wenn ein Kraftfahrzeuglenker sein Fahrzeug im Einfahrtsbereich, jedoch auf öffentlicher Fläche abgestellt hat?
Der Anfragesteller bittet um Beantwortung nach dem derzeitigen Stand
der Rechtslage als auch unter Betrachtung der Rechtssituation bis vor
30 Jahren (Zeithorizont für ein ersessenes Recht).
Mag. Kogler e. h."

28.5

Stadtmagistrat Innsbruck, Elektronische Zeiterfassung
(EZE) und Schließanlage, Erkenntnisse im Verlauf der
Erprobungsphase, Registrierung von Daten, betriebliche Vereinbarungen, gesetzliche Grundlagen (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle folgende Anfrage:

"Nachdem die Installation der Schließanlage wie auch jene der Arbeitszeiterfassung im neuen Innsbrucker Rathaus mediale wie auch andere Diskussionen ausgelöst hat und die Verantwortlichen um Geduld in der Erprobungsphase baten, stellen wir gemäß § 15 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates nun folgende Anfrage:
GR-Sitzung 25.3.2004