Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 2004_03-Maerz.pdf
- S.123
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1. Welche Erkenntnisse hat die Erprobungsphase in Zusammenhang mit
der Arbeitszeiterfassung und der Überwachung der Schließanlage gebracht? Worin schlagen sich die Vorteile messbar nieder?
2. Bestehen Interpretationsunterschiede, die zu unterschiedlichen Ergebnissen bei den Anwendern führen? Wenn ja, wie werden diese bereinigt?
3. Welche Daten werden bei einem Zugriff zur Schließanlage zu welchem Zweck bei Bediensteten und welche bei den Mandataren registriert; insbesondere dann, wenn der Bedienstete gleichzeitig Mandatar
ist?
4. Wurden betriebliche Vereinbarungen für die Inbetriebnahme der
Schließanlage und Zeiterfassung mit der zuständigen Personalvertretung geschlossen und wenn ja, welche?
5. Wurde dazu vorher der zuständige Gemeinderat befasst und dessen
Zustimmung eingeholt? Verneinendenfalls, ist daher die neue Arbeitszeitregelung ohne gesetzliche Grundlage erfolgt? Dies insbesondere
bei öffentlichrechtlich Bediensteten?
6. Welche gesetzlichen Grundlagen wurden für die stündliche Umrechnung von tageweisen Zeitguthaben, wie Resturlaub und dergleichen,
für das Zeiterfassungssystem angewendet?
7. Ist es bei dieser Umrechnung zu Zeitnachteilen für die Bediensteten
gekommen, wenn ja, warum wurden diese nicht korrigiert bzw. ausgeglichen?
8. Welchen Verwaltungsaufwand und Sinn erfordert die mehrfache Registrierung der Bediensteten und deren Arbeitszeit?
9. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden zur Umsetzung der
Gleitzeitregelung herangezogen und wurden dazu welche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen?
10. Ist es richtig, dass auch der Gang auf die Toilette bzw. Aufenthaltsraum durch Bedienstete oder Mandatare registriert wird/wurde und zu
welchem Zweck?
11. Werden alle städtischen Bediensteten gleichermaßen arbeitszeitlich erfasst, wenn nein, aus welchen Gründen?
12. Welche Sach- und Personalkosten hat die Einführung der Zeiterfassung erfordert bzw. erfordert diese?
13. Ist eine kombinierte Zeiterfassung in der Weise durch eine städtische
Zentraldienststelle möglich,
als
a) der Ein- und Ausfahrtszeitpunkt aus der Tiefgarage im Rathaus erfasst wird,
b) der Zeitpunkt des Ein- und Ausloggens an den Terminals erfolgt,
GR-Sitzung 25.3.2004