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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.59

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- 54 -

werden von der Stadt Innsbruck und
vom Land Tirol übernommen.
Dieser Zuschuss wird für maximal
einen Tag pro Woche gewährt, wobei
einzelne Tage auch blockweise, zum
Beispiel für einen oder zwei Monate,
zusammengefasst werden können.
Für die Beanspruchung der Halbtagsbetreuung soll eine adäquate Regelung erfolgen (zum Beispiel Betreuung
an zwei Halbtagen statt an einem ganzen Tag).
Ohne besonderen bürokratischen Aufwand, sollte auch nach Bedarf zwischen Halbtags- und Ganztagsbetreuung (und umgekehrt) gewechselt
werden können.
b) Die Obergrenze der Zuschussleistung
für die Kurzzeitpflege soll von € 30,-auf € 60,-- erhöht werden. Die maximale Dauer für diese Zuschussleistung wird für maximal 40 Kalendertage
(bisher 30 Kalendertage) gewährt.
In besonderen Härtefällen kann die
Dauer der Zuschussleistung ausnahmsweise verlängert werden.
Diese Neuregelung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten sollen in aliquoter
Höhe (Aufteilung nach dem Sozialhilfeschlüssel) von der Stadt Innsbruck und
vom Land Tirol getragen werden. Die Abdeckung dieser Kosten soll mittels Nachtragskredit erfolgen.
Linser e. h.
Die Tagesbetreuung kostet derzeit € 58,-(exklusiv 10% MWSt) und die Transportkosten sind beträchtlich. Obwohl pflegende Angehörige oft dringend selbst eine
Entlastung benötigen würden, sind die hohen Kosten der Tages- und Halbtages-Betreuung (€ 30,-- exklusiv 10% MWSt.) ein
wesentliches Hindernis diese zu beanspruchen. Die schlechte Auslastung dieses an sich sehr sinnvollen Angebotes,
das im Heim am Hofgarten und im Wohnheim Reichenau besteht, zeigt, dass diese
Kosten "im Normalfall" einfach nicht leistbar sind.
Die Kurzzeitpflege kostet pro Tag (Tarif
Teilpflege II) € 88,80 exklusiv 10% MWSt.
Der derzeitige Zuschuss vom Land Tirol
beträgt höchstens € 30,-- pro Tag. Gerade
GR-Sitzung 26.1.2006

nach Krankenhausaufenthalten, von wo
die Menschen sehr oft kurzfristig entlassen
werden, sind Angehörige mit der Pflege zu
Hause überfordert und es fehlen oft auch
die entsprechenden Einrichtungen und
Hilfsmittel. Auch in solchen Fällen wäre
eine Kurzzeitpflege dringend notwendig.
Um die Beanspruchung der Tagespflege
und der Kurzzeitpflege finanziell auch tatsächlich zu ermöglichen, soll die Stadt
Innsbruck und das Land Tirol die Inanspruchnahme dieser Angebote entsprechend unterstützen. Dies entspricht übrigens auch den Intentionen des von der
Stadt Innsbruck beschlossenen Sozialplanes für ältere Menschen.
Um noch einen kleinen Vergleich zu bringen, habe ich heute Vormittag in den
Städten Salzburg und Linz nachgefragt,
wie viel dort die Tagesbetreuung kostet. In
der Stadt Salzburg habe ich bei der Seniorentagesstätte der Diakonissinnen nachgefragt. Dort kostet die Tagesbetreuung
€ 23,60 inklusive Frühstück, Mittagessen
und Kaffee.
(Bgm. Zach: Ja, in einem Kloster.)
Diese Seniorentagesstätte ist sehr gut
ausgestattet.
(Bgm. Zach: Mit dem Personal …)
Vielleicht sind dort nicht so viele Klosterschwestern. Im Sanatorium der Barmherzigen Schwestern in Innsbruck sind auch
nicht mehr viele Klosterschwestern tätig,
sondern privates Personal. Man kann also
nicht automatisch annehmen, dass in
Salzburg nur Klosterfrauen sind.
In der Stadt Linz sind im Tageszentrum in
der Franckstraße keine Klosterschwestern
tätig. Ich habe dort nachgefragt, was zum
Beispiel die Tagesbetreuung für bedürftige
Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, kostet. Es wurde mir gesagt, dass
der Mindestbeitrag pro Tag € 0,87 beträgt.
Dazu kommt noch ein Essenszuschlag in
der Höhe von € 6,73 sowie ein Zuschlag
für Pflege - je nach Pflegestufe – beginnend bei € 4,-- und geht bis zu € 25,--.
(Bgm. Zach: Das alles interessiert mich
sehr. Ist das ein normaler Tagsatz und betrifft das Menschen, die sozial bedürftig
sind und deshalb vielleicht von woanders