Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.66

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- 61 -

Ich habe mit den Bediensteten der Mag.Abt. III, Stadtplanung, auch gesprochen
und habe Folgendes gesagt: Wenn ein
Bauer in Arzl einen Heustadel aufstellen
möchte, gibt es größte Schwierigkeiten
und die Mitglieder des Bau- und ProjektAusschusses müssen dreimal zur Besichtigung ins Gelände fahren. Wenn am Vögelebichl eine große grüne Station mit
Mast aufgestellt wird, …
(Bgm. Zach: Eine grüne Station?)
… sagt die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
einfach "ja" dazu oder gibt überhaupt
keine Stellungnahme ab.
Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Baubehörde, welche die Bauanzeige bekommt
und bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
aber nicht bei der Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft, und auch
nicht im Rahmen meiner Amtsführung.
Ich habe nur gemeint, dass wir ein gewisses Service anbieten und die Bürgerinnen
bzw. Bürger in diesen Mastenkataster, den
wir angelegt haben, Einblick nehmen lassen. Wenn jemand wünscht, dass gemessen wird, dann veranlassen wir diese Messungen. Jene Werte, die wir bisher in der
Stadt Innsbruck gemessen haben, liegen
etwa im Tausendstelbereich des Grenzwertes. Wir sind also meilenweit um den
Faktor 3 von den Grenzwerten weg. Dieser Grenzwert gilt nicht nur in Österreich,
sondern auch in der gesamten Europäischen Union (EU).
Seitens der Bevölkerung gibt es zwei
Dinge die stören. Einerseits ist es der
Handymast als solches. Es ist nicht angenehm, wenn man zum Beispiel am
Vögelebichl in einer Eigentumswohnung
oder in einer Villa lebt und man auf einen
Handymast, der frei im Feld steht, blickt.
Das trifft auch für den Handymast in der
Bürgerstraße zu, der auf dem Vermessungsgebäude angebracht ist. Auch ich
habe direkt vor meiner Wohnung einen
solchen Handymast, der über Nacht errichtet wurde.
Das Stadtbild wird durch solche Handymasten immer massiv beeinträchtigt. Die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, hat bisher nie
reagiert. Das muss ich in aller Deutlichkeit
sagen. Ich habe den zuständigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern auch gesagt,
GR-Sitzung 26.1.2006

dass hier ein viel strengerer Maßstab angelegt werden muss. Dadurch könnte man
schon den einen oder anderen Handymast
verhindern.
Ein erheblicher Teil jener Masten, die aufgestellt wurden, sind eigentlich Altlasten
insofern, weil die Genehmigungsverfahren
noch vor dieser Vereinbarung durchgeführt wurden und schon eine Genehmigung vorhanden war. In letzter Zeit habe
ich von problematischen Handymasten
nichts mehr gehört.
In Hötting hat es sich um zwei problematische Handymasten gehandelt, und zwar
am Vögelebichl und auf der Sonnenstraße. Weiters noch im Frauenanger, Arzl
und in der Bürgerstraße. Insgesamt sind
es vier oder fünf Handymasten, die wirklich sehr problematisch sind. Zum Teil
wurden jedoch die Verfahren bereits vorher abgewickelt, sodass ein Rechtsanspruch bestanden hat.
Der Punkt 1. ist obsolet, da wir natürlich
mehrfach geprüft haben, was die Stadt
Innsbruck tun kann. Sie kann im Bereich
der Gutachten extrem restriktiv sein. Die
Stadt Salzburg hat das beispielsweise
gemacht und hat in jedem Fall gesagt,
dass ein Handymast das Stadtbild beeinträchtigt. Damit hat die Stadt Salzburg
auch einen extrem niedrigen Grenzwert
durchgesetzt.
Es ist für mich keine Frage, dass das eine
rechtliche Willkür war. Manchmal muss
man jedoch zum Schutz der Bevölkerung
auch an die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten gehen. Ich weiß zwar nicht, inwieweit das die Juristen und Rechtsanwälte immer vertreten, aber eigentlich ist es
ihr Job, die Grenzen des Rechtsstaates
auszuloten. Hier ist - glaube ich - nicht viel
zu erwarten, da die Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Es geht nicht um eine Verordnung, sondern um eine klare Gesetzesänderung in
der Tiroler Bauordnung (TBO). Inwieweit
hier Abänderungen möglich sind und inwieweit das Telekommunikationsgesetz
des Bundes einen Spielraum gibt, kann ich
jetzt nicht beurteilen. Die meisten Länder
haben das nicht.
Wenn man für jeden Handymast ein Bauverfahren mit vollen Anwohnerrechten