Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.67
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durchführt, dann dauert es wahrscheinlich
Jahre, bis ein Handymast genehmigt wird
und dann wird es mit der Telekommunikation in Zukunft wahrscheinlich nicht gut
aussehen.
Das hat man vielleicht auf Bundesebene
seinerzeit schon gewusst, da man die Lizenzen um Milliarden verkauft hat. Dies
war eines der größten Rechtsgeschäfte,
die der Bund überhaupt getätigt hat. Man
wollte natürlich nicht, dass innerhalb einer
gewissen Frist ein dichtes Netz von Handymasten und entsprechenden Kommunikationseinrichtungen bestehen müssen.
Das heißt, man hätte sich wahrscheinlich
selbst beschränkt, wenn man relativ restriktive gesetzliche Möglichkeiten geschaffen hätte. Deshalb meine ich, dass
es diese Kompetenz des Landes Tirol, hier
verschärfend Bestimmungen in der Tiroler
Bauordnung (TBO) vorzusehen, nicht geben wird. Den zweiten Punkt dieses Antrages kann man in diesem Sinne durchaus
dem Stadtsenat zuweisen. Der erste Punkt
dieses Antrages wurde mehrfach und eingehend geprüft.
Ich darf sagen, dass ich alle gemeinnützigen Baugesellschaften zu einem Gespräch mit den Mobilfunkbetreibern
zusammengebracht habe, da ich der Meinung war, dass es in manchen Fällen
wichtig und richtig ist, mehrere Sender auf
einen Handymast zu geben. Es gibt aber
Fälle, wo das nicht zielführend bzw. nicht
erwünscht ist, weil dadurch die Sendeleistung überproportional verstärkt wird und
unter Umständen eine Beeinträchtigung
erfolgt.
Es ist richtig, dass die Koordination zwischen den verschiedenen Mobilfunkbetreibern zu wenig war. Am Dach des Schülerheims am Lohbach sind fünfzehn Sendemasten angebracht, wogegen die Bewohnerinnen bzw. Bewohner sowie die Eltern der Schülerinnen bzw. Schüler protestiert haben. GR Mag. Eiter müsste das genau wissen, denn wenn man vom Vögelebichl auf dieses Dach schaut, kann man
wirklich einen Wald von Handymasten erkennen.
Es gibt auch hier gewisse Grenzen. Der
Beschluss, der im Stadtsenat einmal gefasst wurde, war nicht sehr verbindlich,
sondern eher eine Meinungsäußerung, auf
GR-Sitzung 26.1.2006
keinem städtischen Gebäude einen Handymast anzubringen. Das ist auch falsch.
Wenn zwei Drittel oder drei Viertel der dortigen Bewohnerinnen bzw. Bewohner zustimmen, dadurch Einnahmen haben und
das ein Standort ist, wo vermieden wird,
dass dafür drei andere Handymasten aufgestellt werden und man hinsichtlich der
Anzahl der Masten minimierend wirken
kann, soll man das auch tun und hier nicht
blockieren. Ich glaube, es sollte auf beiden
Seiten Gesprächsbereitschaft geben.
Auch auf den Dächern der Wohn- und
Pflegeheime sind Handymasten angebracht. Die Problematik der Handymasten
ist so zu sehen, dass man, wenn der Handymast am eigenen Dach angebracht ist,
die geringste Belastung hat, da dieser vom
Dach wegstrahlt. Der Nachbar hat die viel
größere Belastung. Außerdem erhält man
dadurch nicht unerhebliche Einnahmen.
Für diese Handymasten gibt es überall Befristungen und wenn eine Verlängerung erwünscht ist, sollten wir Druck ausüben,
dass der eine oder andere Mastenstandort
vielleicht wegkommt. Hier denke ich insbesondere an den Vögelebichl oder an Sadrach, wo ein Handymast unmittelbar neben einem Wohnhaus steht.
Es ist verständlich, dass diese Handymasten nicht ohne weiters versetzt werden, da
jede Handymast-Änderung bzw. jeder
neue Standort ungefähr ATS 2 Mio kostet
und das ist ein nicht unerheblicher Betrag.
Das ist wahrscheinlich nur durchsetzbar,
wenn man andere Standorte, die befristet
sind, in Frage stellt.
Ich glaube, dieses Instrument sollte man
auch spielen. Es ist das ein privatwirtschaftliches Instrument, aber diesbezüglich sollte man in Zusammenarbeit mit der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB),
die ebenfalls einige Standorte bereitgestellt hat, mit der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) und
vielleicht auch mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) die Möglichkeit nützen, um doch Einfluss auf die
Mastenverteilung und auf sensible Standorte zu nehmen.
Deshalb ersuche ich, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen