Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.68
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und insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, dass die Tiroler Bauordnung (TBO) entsprechend geändert
wird. (Beifall)
GR Buchacher: Abgesehen von den wirtschaftlichen Interessen, die nicht ganz uninteressant sind, stehen für mich die Interessen der Bürgerinnen bzw. Bürger sowie
der Betroffenen an erster Stelle. GR
Mag. Fritz hat mich aus juristischer Sicht
richtigerweise belehrt, wofür ich ihm danke, aber er hat schon verstanden, um was
es mir sowie den Bürgerinnen bzw. Bürgern geht.
Seit dem Jahr 2002 hat es hinsichtlich der
Handymasten mehrere Anträge gegeben
und es war nicht nur die SPÖ diesbezüglich tätig. Die wirtschaftlichen Interessen
sind für die Betroffenen immer zweitrangig. Wir besitzen alle ein Handy und hoffentlich ist kein Mitglied des Gemeinderates in der Lage, einen Handymast zirka
fünfzehn Meter vor dem Balkon mit der
Hauptstrahlrichtung zum Wohn- oder Kinderzimmer zu haben. Bei mir ist es Gott
sei Dank nicht so.
Lieber GR Mag. Fritz, was Niederösterreich betrifft, weiß ich nicht, ob diese taktisch klug vorgegangen sind. Niederösterreich hat eine Lösung gefunden, ob sie gut
ist oder nicht, werden wir noch sehen. Ich
möchte mit diesem Antrag nur, dass die
Frau Bürgermeisterin mit der Frage an das
Land Tirol herantritt, welche gesetzlichen
Möglichkeiten es gibt, um diesem Wildwuchs von Handymasten Herr zu werden.
Ich möchte noch einen aktuellen Fall der
vergangenen Tage schildern: Ich wurde
von Vertretern einer Wohnhausgemeinschaft angerufen und zu einer Besprechung eingeladen. Ich musste mir im
Gasthaus anhören, wie wild diese Handymasten sind, wobei jedoch alle Anwesenden ein Handy dabei hatten. Anschließend
habe ich die Einladung dieser Personen,
mir das einmal anzusehen, angenommen.
Ein Bewohner dieser Wohnanlage, der
Frühpensionist ist, hat mich in die Wohnung gebeten und hat aufgrund der
Handymasten einen total verzweifelten
Eindruck gemacht. Er hat eine Herzklappen-Operation hinter sich und hat durch
die verstärkte Strahlung Angst um sein
Leben. Diesem Mann kann ich nicht mit
GR-Sitzung 26.1.2006
der Sendeleistung eines Handymastens
argumentieren, denn dann würde er mich
berechtigt aus seiner Wohnung werfen.
Es geht nicht darum, die Ängste der Menschen zu verpolitisieren, sondern man sollte diese ernst nehmen. Dieser Handymast
wurde über Nacht fünfzehn Meter vor diesen Balkonen in Tarnfarbe errichtet. Wir
diskutieren im Gemeinderat, ob in Sieglanger der "Häuslbauer X oder Y" einen Meter
noch dazubauen darf oder nicht und dieser muss alle möglichen Verfahren und
Schikanen - teilweise zu Recht - auf sich
nehmen. Bei den Handymasten sind wir
jedoch großzügig.
Ich möchte mit diesem Antrag nicht mehr
bezwecken als die Zuweisung an den
Stadtsenat, mit der Bitte, dass die Stadt
Innsbruck ihre Möglichkeiten auslotet. Ich
weiß auch, dass die handelnden Personen
in der Tiroler Landesregierung und nicht in
der Stadtregierung sitzen. Die Leute machen sich berechtigte Sorgen, die wir ernst
nehmen sollten. Sonst dürfen wir uns nicht
wundern, wenn wir vor lauter Bagatellisierung von den Bürgerinnen bzw. Bürgern
nicht mehr ernst genommen werden.
StR Dr. Gschnitzer: Nachdem Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger mit flammenden
Worten die Schuld von sich auf mich gewälzt hat …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Nein, ich
habe sie seinerzeit im Stadtsenat freiwillig
auf mich geladen.)
Jetzt hat er aber deutlich eine Schuldzuweisung vorgenommen und das kann ich
nicht ohne weiters und unwidersprochen
auf mir sitzen lassen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es nützt
nichts, Du bist dafür zuständig.)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger ist natürlich für allenfalls überschrittene Werte in
Bezug auf Strahlung etc. als Umweltreferent schon zuständig, aber es wird ihm
auch dort nicht gelingen, den Handymasten den Garaus zu machen, weil die Werte
nicht vorliegen bzw. nicht nachweisbar
sind.
Das Problem der Sache ist, dass die Tiroler Bauordnung (TBO) keine Möglichkeit
bietet, weil Handymasten nur anzeigepflichtig sind. Bgm.-Stellv. Dipl.-