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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.74

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am Rande ihrer Existenzmöglichkeiten anlangen und dadurch entsprechende Unterstützungen notwendig sind. Egal, ob es
sich um Ausgleichszulagenbezieher, Mindestrentner aber auch Sozialhilfebezieher
handelt.
GR Linser hat gesagt, dass jene Einsparungen, die wir durch das Sozialpaktum
erreicht haben, wieder verwendet werden
sollen. Hier muss ich sagen, dass wir
mehr als die Hälfte des gesamten Ausgabenanteiles in Innsbruck aufbringen mussten und etwa zwei Drittel bis 70 % des Gemeindeanteiles tragen.
Wir haben jahrelang unangemessen viel
gezahlt und leisten eigentlich erst jetzt
einen angemessenen Beitrag im Rahmen
der Sozialhilfe. Das ist immer eine Frage
der Darstellung. Ich würde sagen, dass
jetzt unser Anteil angemessen ist und vorher war dieser Anteil eine zu große Last
und überzogen.
Es ist also nicht so, dass wir hier etwas
einsparen, sondern wir haben jetzt in diesem Bereich Minderausgaben. Ich weiß
schon, wenn man irgendwo weniger Geld
ausgibt, dann gibt es immer welche die
sagen, dass das übrige Geld für irgendeinen Zweck verwendet werden soll.
Unbeschadet dessen darf ich feststellen,
dass zirka € 70.000,--, das sind rund
ATS 1 Mio im Budget für Einzelhilfen, wie
zum Beispiel für Stromnachzahlungen,
Heizungsnachzahlungen vorgesehen sind.
Andererseits sollte man sich wirklich überlegen, ob man hier nicht wieder in ein reguläres System, das es früher gegeben
hat, kommen kann. Ein Teil der Leute ist ja
noch in diesem regulären System. Das
heißt, jene Leute, die früher eine Einzelhilfe gehabt haben, können diese behalten,
aber jene, die neu ansuchen, bekommen
das nicht.
Nur einen Fixbetrag vorzusehen, halte ich
für problematisch, denn wenn jemand
Ausgleichszulagenbezieher ist, heißt das
noch lange nicht, dass man auch sozial
bedürftig ist. Ich denke hierbei an meine
Mutter, die ebenfalls Ausgleichszulagenbezieherin war. Ihr ist es aber mit der Ausgleichszulage besser gegangen, als im
ganzen Leben. Sie hat nämlich vier Kinder
gehabt, welche ihr die Kosten abgenomGR-Sitzung 26.1.2006

men und sie unterstützt haben. Ich glaube,
dass es legitim ist, allenfalls die Leistung
der Kinder einzufordern.
Wir sollten hier schon eine gewisse Antragsmöglichkeit vorsehen, dass diejenigen, denen es wirklich schlecht geht, die
Möglichkeit erhalten, einen Antrag zu stellen, der dann möglichst unbürokratisch
und einfach behandelt wird. Man soll diese
Dinge sehr großzügig handhaben, aber
grundsätzlich sollte diese Vorgangsweise
vorgesehen werden.
Es ist keine Frage, dass die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) nach dem
Bestellerprinzip sagt, wenn die Stadt Innsbruck Ermäßigungen haben will, sie diese
auch bezahlen muss. Natürlich kann man
andererseits sagen, dass wir das, was wir
an Gewinn abschöpfen, dann wieder zur
Finanzierung dieser sozialen Leistungen
zurückführen. Das Geld hat kein "Mascherl", aber man kann es natürlich so
darstellen.
Ich ersuche, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen,
um vielleicht gemeinsam mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der
Mag.-Abt. II, Soziales, ein neues Regulativ
zu entwickeln, damit für diese einkommensschwachen Personengruppen etwas
unternommen wird.
GR Kritzinger: Ich bin auch voll und ganz
der Ansicht, dass sich der Stadtsenat mit
diesem Thema befassen muss. Dabei sollte man berücksichtigen, dass Ehepaare
einen höheren Zuschuss erhalten müssen.
Man kann das, wenn es sich um Ausgleichszulagenempfänger handelt, nicht
mit einem bestimmten Betrag abdecken.
Es stehen uns leider keine anderen Maßstäbe als das Mindesteinkommen zur Verfügung.
Ich war am Dreikönigstag bewusst in der
Stadt Bozen. Das dürfte einige Mitglieder
des Gemeinderates interessieren, denn in
der Stadt Bozen hat es eine Protestdemonstration der Pensionisten gegeben.
Die Pensionisten haben deshalb demonstriert, weil Ministerpräsident Silvio Berlusconi ihnen versprochen hat, die Mindestpension von € 417,-- auf € 527,-- zu erhöhen, aber nicht gehalten hat.