Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.75

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- 70 -

Bei uns beträgt die Mindestpension
€ 690,--. Ein Mindestpensionist lebt bei
uns - obwohl der Euro bei uns mehr wert
ist als in Italien, zumindest in Südtirol –
trotzdem nicht in der Armutsgrenze aber
mit einem Mindestausmaß an Geld. Wenn
ich richtig verstanden habe, so sollen von
der Stadt Innsbruck € 10,-- zugeschossen
werden.
Wir haben heuer einen bitter kalten Winter
und manche Leute machen sich hinsichtlich der Heizkosten wirklich Sorgen. Ich
kann mich noch an das Jahr 1963 erinnern, wo es minus 23 Grad Celsius hatte.
Man muss wirklich von Seiten des Stadtsenates überlegen, ob diese Summe von
€ 10,-- nicht doch etwas erhöht werden
kann. Vor allem soll man überlegen, was
man bei den Ausgleichszulagenempfängern unternimmt, wenn es sich um ein
Ehepaar handelt. Hier müsste die Summe
mindestens um 50 % erhöht werden.
Der Betrag von € 10,-- ist meiner Ansicht
nach wirklich klein. Ich weiß, dass die
Stadt Innsbruck mit dem Geld sorgfältig
umgehen muss und ich bin der Letzte der
Forderungen stellt, die im Reich der Utopie liegen. Dieser Winter ist jedoch eine
außergewöhnliche Situation, die viele
Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker überfallen hat und darauf muss man Rücksicht
nehmen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen: Eine
außergewöhnliche Situation hat in der letzten Nacht unsere Frau Bürgermeisterin
überfallen. Ich möchte von meiner Seite
sagen, dass der Frau Bürgermeisterin die
Anteilnahme des gesamten Gemeinderates zu diesem furchtbaren Unglück gehört.
Bgm. Zach: Dafür bedanke ich mich. Man
muss zugeben, dass heuer ein ausnehmend starker Winter ist und man wird sicher einen allgemeinen Konsens spüren,
dass wir diesbezüglich etwas unternehmen werden. Die Erhöhung für Ehepaare
werden wir jedoch noch erörtern.
GR Hüttenberger: Ich glaube, es geht
hier nicht um die Ehepaare, sondern um
die Wohneinheit. Wenn man zum Beispiel
ein Single ist, benötigt man genauso viel
Strom und Gas wie ein Ehepaar. Ich glaube, dass man dabei die Größe der Wohnung berücksichtigen soll und vor allem
GR-Sitzung 26.1.2006

darf es pro Wohneinheit nur einen Betrag
geben.
Man kann nicht einem Ehepaar € 40,-- geben und der Alleinstehende, der dieselbe
Wohnung hat, erhält nur € 20,--. Der
Alleinstehende muss genauso heizen und
hat deshalb auch denselben Stromaufwand. Ich glaube, man muss sich genau
ansehen, wie man dieses Problem am
besten löst.
Bgm. Zach: Wir werden uns das genau
ansehen, aber werden nicht so lange warten, bis es wieder wärmer wird. Ich kann
versprechen, dass diese Angelegenheit
relativ rasch erledigt wird.
GR Grünbacher: GR Kritzinger, es ist mir
ein Anliegen, hinsichtlich der Ehepaare
noch etwas zu sagen. Der Mann oder die
Frau kann nichts dafür, wenn der Ehepartner stirbt, die Wohnung aber dieselbe ist.
Warum soll dann die Witwe bzw. der Witwer nur die Hälfte des Zuschusses erhalten? Dieser Zuschuss ist eine Hilfe fürs
Heizen und nicht ob man verheiratet ist
oder nicht.
Bgm. Zach: Ich möchte jetzt die Diskussion nicht ausufern lassen, denn sonst
könnte man auch sagen, dass Ehepaare
weniger Geld benötigen, da sie sich gegenseitig ein bisschen wärmen können.
GR Linser: Es steht im Antrag, dass eine
weitere im Haushalt lebende Person in aliquoter Höhe berücksichtigt werden sollte.
Der Vorschlag unter Punkt 1. hat wie folgt
gelautet:
"Die begünstigte Bezugsmenge pro Person und Monat beträgt 100 Kilowatt; für
diesen Anteil des Strombezuges wird eine
Ermäßigung von 50 % (vor Abgaben und
Steuern) gewährt."
Diese Forderungen sind wirklich sehr bescheiden. Zu diesem Betrag in der Höhe
von € 75,-- vom Land Tirol, der heuer ausnahmsweise um € 40,-- aufgestockt
wurde, möchte ich sagen, dass das nur für
Bezieher von Ausgleichszulagen ist. Das
gehört jedoch auf alle Bedürftigen ausgeweitet.
In der Stadt Linz gibt es das nicht nur für
Ausgleichszulagenbezieher.
(Bgm. Zach: Linz ist doppelt so groß und
hat mehr Geld zur Verfügung.)