Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf

- S.92

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 87 -

GR Federspiel hat jedenfalls angeregt, auf
die Verlesung der Anfragebeantwortung
zu verzichten und dann sind wir relativ
schnell zum nächsten Tagesordnungspunkt gekommen. Deshalb habe ich für
die Zukunft hinsichtlich der allgemeinen
Vorgangsweise Folgendes angeregt:
Wenn die Mitglieder des Gemeinderates
darauf verzichten, dass die Anfragebeantwortung im Detail vorgelesen wird, dann
wäre es sinnvoll, die Anfragebeantwortung
vor der Sitzung des Gemeinderates auszuteilen. Dadurch wäre es möglich, sich
ein Bild von dieser Anfragebeantwortung
zu machen und dann kann man auch den
Antrag auf Eröffnung der Debatte stellen
oder nicht. Ist die Anfragebeantwortung
jedoch befriedigend und man ist der Meinung, dass dieses Thema keine weitere
Diskussion wert ist, so ist auch keine Debatte darüber notwendig.
Der Verweis, dass das früher so üblich
war, ist von meiner Seite auch nicht deshalb gekommen, um die Vergangenheit
oder vergangene Persönlichkeiten zu glorifizieren. Das war ein schlichter Hinweis
darauf, wenn das vor fünfzehn Jahren so
gehandhabt wurde - damals war das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 und die Geschäftsordnung des
Gemeinderates gleich wie heute -, dann
kann es zumindest nicht illegal gewesen
sein.
(Bgm. Zach: Das habe ich nicht behauptet.)
Das unterstelle ich nicht! Ich habe das als
Begründung herangezogen, dass es das
schon gegeben hat und offenbar rechtmäßig war. Wenn das alle Mitglieder des Gemeinderates wollen, können wir das auch
wieder so einführen. Ich wollte anregen,
wie wir in Zukunft vorgehen und nicht eine
Kritik an irgendetwas, was irgendjemand
heute gemacht hat.
Bgm. Zach: Man muss sich darüber klar
sein, dass die Anfragebeantwortungen
vierzigmal kopiert werden müssen. Ich
könnte mir vorstellen, dass man die
schriftliche Anfragebeantwortung für die
Klubobleute kopiert. Wäre man damit einverstanden?
StR Dr. Patek: Nachdem ich zumindest
jetzt die Möglichkeit bekommen habe,
GR-Sitzung 26.1.2006

einen kurzen Blick auf die schriftliche Beantwortung unserer dringenden Anfrage
bezüglich der Luftschadstoffbelastung in
Innsbruck zu machen, kann ich feststellen,
dass nur drei Blätter die schriftliche Beantwortung betreffen und alles andere sind
Beilagen. Diese Beilagen sind teilweise
aus vorhandenen Akten, wie dem Umweltplan der Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog.
Daher sind für die Anfragebeantwortung
nur die ersten fünf Seiten maßgeblich. Ich
bin damit einverstanden, dass wir diese
dringende Anfrage heute nicht mehr diskutieren. Dies allerdings mit dem Einwand,
dass das Recht, welches ich als Mitglied
des Gemeinderates habe, nämlich dass
die Fragen der dringenden Anfrage auch
beantwortet werden, zumindest in der
schriftlichen Beantwortung wahrgenommen wird.
Die erste und die zweite Frage wurde zum
Beispiel nicht und die restlichen Fragen
wurden nur zum Teil beantwortet. Ich würde bitten, dass man auf die gestellten
Fragen - in dieser dringenden Anfrage
wurden die Fragen relativ kurz gestellt nach einem einleitenden Satz zumindest
einen Satz der Frage selber widmet.
In der vorliegenden dringenden Anfrage
hat eine Frage zum Beispiel wie folgt gelautet:
"Welches waren die Gründe, dass der Verkehrs- und Umweltschutzausschuss in
den letzten zehn Monaten trotz Zuweisung durch den Stadtsenat nicht mit diesem Maßnahmenpaket befasst wurde?"
Auf Seite zwei der Anfragebeantwortung
steht dann Folgendes:
"Ergänzend wurde der Akt dem gemeinderätlichen Verkehrs- und Umweltschutzausschuss zur weiteren Behandlung und
Beratung unter Beiziehung der Fachleute
zugewiesen."
Das ist definitiv keine Antwort auf die gestellte Frage. Dass dieser Akt gemäß Sitzung des Stadtsenates vom 16.3.2005
dem Verkehrs- und Umweltschutzausschuss zugewiesen wurde, steht bereits in
der dringenden Anfrage. Ich wollte eigentlich wissen, warum die Zuweisung nicht zu
einer Behandlung im Verkehrs- und Um-