Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.93
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 88 -
weltschutzausschuss geführt hat. Dies
wurde allerdings nicht beantwortet.
die Debatte einzutreten, obwohl diese
überhaupt nicht beantragt wurde.
Als Mitglied des Gemeinderates habe ich
sehr wohl das Recht, auf diese Frage eine
Antwort zu bekommen. Es ist nämlich laut
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck ein festgeschriebenes Recht der
dringenden und normalen Anfrage, dass
man auf die gestellten Fragen auch eine
Antwort erhält. In der vorliegenden Anfragebeantwortung wurden jedenfalls nicht
alle Anfragen beantwortet.
Das heißt, dass wir uns jetzt schon überlegen müssen, wie wir in Zukunft vorgehen
werden. Wenn wir jetzt über Vereinfachungen sprechen, indem wir eine schriftliche
Ausfertigung austeilen, dann inhaltlich
eine Debatte führen, wo der eine oder andere Fragen stellt, sind wir genau wieder
dort, wo wir waren.
Aus diesem Grund gibt es auch das Recht
eine Behandlung zu beantragen, weil solche Mängel, die sich auf Grund von Anfragebeantwortungen herausstellen, dann
auch Gegenstand einer öffentlichen Debatte im Gemeinderat sein können bzw.
sollen. Man kann dann zumindest beurteilen, ob die Anfragebeantwortung stadtrechtskonform erfolgt ist oder nicht.
Beim Durchlesen dieser Anfragebeantwortung bin ich zum Schluss gekommen, dass
das nicht der Fall gewesen ist. In diesem
konkreten Fall schlage ich daher vor, die
Anfragebeantwortung noch einmal schriftlich auszuarbeiten bzw. auf die gestellten
Fragen einzugehen und dann schriftlich
zuzustellen.
Bgm. Zach: Mir ist die vorliegende Anfragebeantwortung sehr ausführlich vorgekommen, aber es wird richtig sein, dass
eine Sache - ich denke nicht absichtlich übersehen wurde. StR Dr. Patek hat jedoch nur von einer Frage gesprochen, obwohl diese dringende Anfrage noch sehr
viele andere Fragen umfasst hat. Ich nehme an, dass die anderen Fragen halbwegs
bzw. ganz richtig beantwortet wurden.
Daher schlage ich vor, dass diese dringende Anfrage noch einmal überarbeitet und
StR Dr. Patek in der nächsten Sitzung des
Stadtsenates diese Überarbeitung erhalten wird.
Ich glaube, dass diese Beschwerde dahingehend gemildert ist, indem ich diesen
Fehler korrigieren lasse.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Es kann nicht ohne eine Eröffnung der Debatte in die Debatte eingetreten werden.
Jene Regelung, die wir uns jetzt vornehmen, kann nicht dazu benutzt werden, in
GR-Sitzung 26.1.2006
Entweder es steht die Eröffnung der Debatte zur Abstimmung oder es gibt eine
schriftliche Ausfertigung, dann ist es
selbstverständlich richtig, diese vorher
auszuteilen. Nachher kann man dann sagen, dass dies und jenes fehlt. Das bitte
auch nach Eröffnung der Debatte zu sagen, denn sonst ist das kontraproduktiv.
Bgm. Zach: Wir führen jetzt im Gemeinderat kein "Habsburger-Zeremoniell" ein. Es
muss einer Bürgermeisterin schon gestattet sein - alle wissen, dass StR Dr. Patek
bei den Dingen, welche die Umwelt betreffen, sehr heikel ist - eine Sache auf kurzem Weg zu beheben. Geschäftsordnung
hin oder her!
GR Ing. Krulis: Wir reden jetzt fast schon
zwanzig Minuten über das, was wir tun
dürfen. Heute wurden die schriftlichen Anfragebeantwortungen den Anfragestellern
ausgeteilt. Für mich heißt das im Klartext,
dass die anderen Mitglieder des Gemeinderates den Inhalt der Anfragebeantwortung, da sie nicht vorgelesen wurde, nicht
kennen und daher hat es auch keinen
Sinn, darüber zu debattieren.
Deshalb ist diese Angelegenheit heute für
mich erledigt und wir brauchen auch nicht
mehr darüber zu sprechen. Es wurde heute der Vorschlag gemacht, in Zukunft jeweils ein Exemplar der schriftlichen Anfragebeantwortungen vor Beginn der Sitzung
des Gemeinderates an die Klubobleute
auszuteilen. Somit hätten die Fraktionen
bei jenen Diskussionsthemen, die man
schon hundertmal gehört hat, genügend
Zeit, die Anfragebeantwortungen zu lesen.
Dann kann man beim entsprechenden
Tagesordnungspunkt über den Antrag zur
Eröffnung der Debatte abstimmen.
Die Frau Bürgermeisterin hat natürlich
jederzeit das Recht, zusätzliche Informationen ad personam zu geben, ohne