Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.98
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31.2
I-OEF 6/2006
Friedhof im Westen von Innsbruck, Flächenerhebung (StR
Dr. Patek)
StR Dr. Patek: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, welche Flächen
im Westen von Innsbruck längerfristig für
die Schaffung eines Friedhofes in Betracht
gezogen werden können. Dabei möge insbesondere ausgewiesen werden, welche
Flächen aus Wasserschutzgründen für
eine solche Widmung ausgeschlossen
werden müssen.
Jedoch möge die Fragestellung offen genug angegangen werden, dass auch die
Anlage eines Waldfriedhofes als Alternative zu einer klassischen Friedhofsgestaltung möglich ist.
Dr. Patek e. h.
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) weist für den Westen von Innsbruck keine künftigen zusätzlichen Friedhofsflächen aus. Da sich dieser Teil des
Stadtgebietes in den letzten Jahrzehnten
jedoch sehr dynamisch entwickelt hat,
scheint der Bedarf für einen Friedhof im
Westen von Innsbruck in einem über dem
zeitlichen Planungshorizont des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) liegenden Rahmen durchaus gegeben zu
sein.
Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit
Flächen, die für andere Nutzungen (Wohnen, Erholung, Landwirtschaft, Sport usw.)
benötigt werden, soll entsprechend dem
Antrag auch die Möglichkeit eines Friedhofes im Waldgebiet (bei Beibehaltung des
Waldcharakters) geprüft werden. Solche
Anlagen haben sich in anderen Bundesländern bewährt.
GR-Sitzung 26.1.2006
31.3
I-OEF 5/2006
Wohnanlagen, uneingeschränkte
Zurverfügungstellung der verfügbaren Freiflächen für Kinder
und für Jugendliche (GR
Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam
mit meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge an die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) und die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) mit der
Zielsetzung herantreten, die verfügbaren
Freiflächen bei den Wohnanlagen für Kinder und Jugendliche zu deren Freizeitgestaltung möglichst uneingeschränkt zu
öffnen.
Mag. Kogler, Federspiel, beide e. h.
Die meisten Freiflächen der "städtischen"
Wohnanlagen stehen derzeit für Kinder
und Jugendliche nur in sehr eingeschränktem Ausmaß zur Verfügung.
Insbesondere ist das Ballspielen und Rad
fahren zumeist durch große Hinweisschilder verboten.
Gleichzeitig werden jedoch diese Flächen
mit Autos befahren bzw. die Rasenflächen
zum Auslauf der Hunde uneingeschränkt
benutzt.
Durch die verstärkte Bautätigkeit, insbesondere der zunehmenden Verbauung der
Innenhöfe oder deren Nutzung als PKWAbstellflächen, haben die Jugendlichen
auch in der näheren Umgebung zumeist
keine brauchbaren Alternativen mehr.
Die Aufhebung dieser sinnlosen Verbote
wäre ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung freizeitorientierter Rahmenbedingungen für die Jugendlichen in unserer Stadt.