Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf

- S.57

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- 609 -

Laut Tradition des österreichischen
Schulsystems ist das nicht etwas Normales, da nach Schülerzahlen und Werteinheiten je nach Schulstufe und Schulart
entschieden wird. Es gibt in diese Richtung schon BeratungslehrerInnen,
SchulhelferInnen, LogopädInnen usw., die
man zusätzlich in eine Schule tun kann,
wenn diese Schule besondere Bedürfnisse
hat.
Die Frau Bürgermeisterin hat sich
hinsichtlich der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf sehr bemüht und diesbezüglich habe ich die Antwort des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und
Kultur, vorliegen, in der darauf hingewiesen wird, dass man sich dem Problem im
Besonderen annehmen wird. Insgesamt
bekommen wir in Österreich für Strukturmaßnahmen € 12 Mio - ich nehme an, für
Tirol wird es € 1 Mio sein - zur Verfügung
gestellt.
Es wäre einfach schön, wenn wir dieses
Geld genau dort hinlenken könnten, wo es
besonders gebraucht wird. (Beifall)

32.2

I-OEF 94/2007
Konzept für einen Innsbrucker
Jugenddrink, Erarbeitung nach
dem Vorbild des Modells "Jugenddrink Splash" in Feldkirch
(GR Mair)

GR Mair: Wir haben in der Sitzung des
Gemeinderates vor zwei Wochen sehr
heftig über das Thema Alkoholverbot bzw.
wie Alkoholprävention in der Stadt
Innsbruck aussehen könnte diskutiert.
Wir waren der Meinung, dass Alkoholverbot kein Lösungsvorschlag ist. Zu Recht
haben viele gefragt, welche Lösung in
Frage kommt, wenn ein Alkoholverbot kein
Lösungsvorschlag ist?
Deshalb bringe ich den Ansatz eines
Lösungsvorschlages ein, der zwar nicht
das ganze Problem lösen wird, aber
zumindest ein Teilansatz ist. Hier geht es
um eine zündende Idee, die man zum
Beispiel in Feldkirch umgesetzt hat.
Daher stelle ich folgenden dringenden
Antrag:

GR-Sitzung 12.7.2007

Der Gemeinderat möge beschließen:
Nach dem Vorbild des Modells "Jugenddrink Splash" in Feldkirch, erarbeitet die
Stadt Innsbruck ein Konzept für einen
Innsbrucker Jugenddrink.
Der Jugenddrink charakterisiert sich durch
folgende Merkmale:
-

Einheitlicher, niedriger Preis in allen
teilnehmenden Lokalen

-

Einheitlicher Name in allen teilnehmenden Lokalen

-

Alkoholfrei

-

Einheitliche Bewerbung durch die
Stadt Innsbruck

-

Einheitliche Gläser des Jugenddrinks,
die den teilnehmenden Lokalen von
der Stadt Innsbruck kostenfrei zur
Verfügung gestellt werden.

Mair e. h.
Das Tiroler Jugendschutzgesetz sieht ein
Jugendgetränk vor, welches alkoholfrei
sein muss und billiger angeboten wird als
das billigste alkoholische Getränk. Diese
Regelung wird zu häufig nicht eingehalten.
Aber auch dort, wo die Regelung eingehalten wird, kann es noch Verbesserungen
geben. Ein einheitlicher Jugenddrink für
die Stadt Innsbruck hat verschiedene
Vorteile, zum Beispiel einen vorab
bekannten Preis und Namen.
Durch die Abnahme in größeren Mengen,
kann die Stadt Innsbruck Naturalrabatte
an die Lokale weitergeben und in Kombination mit der Bewerbung durch die Stadt
Innsbruck und den gratis zur Verfügung
gestellten Gläsern, sollten sich für die
teilnehmenden Lokale keine Gewinneinbußen ergeben.
Die Lokale können durch ihre Teilnahme
signalisieren, dass ihnen Alkoholprävention ein wichtiges Anliegen ist und dass sie
Orte der Gastfreundlichkeit sind, an denen
sich auch Jugendliche guten Gewissens
aufhalten können.
Bei allen Veranstaltungen der Stadt oder
von Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung, soll der Jugenddrink ebenfalls
angeboten werden und damit die öffentliche Vorbildwirkung unterstreichen.