Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.59
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 611 -
33.2
I-OEF 94/2007
Beschluss (einstimmig):
Konzept für einen Innsbrucker
Jugenddrink, Erarbeitung nach
dem Vorbild des Modells "Jugenddrink Splash" in Feldkirch
(GR Mair)
Dem von GR Kritzinger und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 610) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Bgm. Zach: Ich freue mich über diesen
dringenden Antrag insofern, weil er die
Bemühungen des zuständigen Amtes
unterstützt. Ich habe schon ein solches
Trinkglas gesehen, das in Vorbereitung ist.
Wir haben bereits auf verschiedenen
Bällen mit Jugendgetränken geworben,
aber offensichtlich muss für ein solches
Getränk ein "Supername" erfunden
werden und es muss auch gut schmecken
und günstig sein.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Dem von GR Mair eingebrachten dringenden Antrag (Seite 609) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zugeführt wird.
Ich darf versichern, dass ich mich trotzdem über diesen Antrag gefreut habe und
möchte noch einmal wiederholen, dass im
zuständigen Amt bereits diesbezüglich
gearbeitet wird.
33.3
I-OEF 95/2007
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Pilotprojekt "Halten auf
Wunsch" in der Abendverkehrszeit auf den Linien (GR Kritzinger)
Bgm. Zach: Allen Mitgliedern des
Gemeinderates ist klar, dass das geprüft
werden muss und der Gemeinderat diesen
Antrag nicht beschließen kann. Der Antrag
muss anders formuliert werden, damit er
dem Stadtsenat zur Prüfung zugewiesen
wird und ich den zuständigen Bundesminister um diesbezügliche Prüfung ersuchen kann.
GR Mag. Fritz hat gesagt, dass er für
diesen Antrag eine Formulierung gefunden
hat, damit er dem Stadtsenat zur Prüfung
zugewiesen werden kann.
GR-Sitzung 12.7.2007
GR Mag. Fritz: Wie die Frau Bürgermeisterin schon gesagt hat, ist dieser dringende Antrag in der Art, wie er formuliert ist,
gesetzeswidrig. Der Gemeinderat kann
nicht etwas beschließen, was dem
Kraftfahrliniengesetz (KflG) widerspricht.
Ich hätte mir schon erwartet, dass ein
Bundesrat weiß, wie man einen gesetzeskonformen Antrag formuliert.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ist mit einem
solchen Versuch schon einmal an der
Konzessionsbehörde wegen dem Kraftfahrliniengesetz (KflG) gescheitert.
Ich beantrage, dass man den dringenden
Antrag folgendermaßen umformuliert:
Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass
ein "Halten auf Wunsch" (nur für Aussteiger) in der Abendverkehrszeit von
19.45 Uhr bis 6.00 Uhr auf den Linien der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) behördlich
ermöglicht wird und ersucht die Frau
Bürgermeisterin an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie,
heranzutreten, um ein derartiges Pilotprojekt in Innsbruck erproben zu können.
Fritz e. h.
GR Kritzinger: Ich bin mit dieser Abänderung und für die
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung
einverstanden.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Kritzinger und Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag (Seite
610) wird gemäß Abänderung von GR
Mag. Fritz (Seite 611) dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.