Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.21

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- 1311 -

Vertrag explizit vorgesehenen Auflösungsgründe aufgelöst werden.
Es gibt im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) eine Reihe von Auflösungsgründen. Auch der Gemeinderat, wie ich
schon erwähnt habe, hätte im Verlauf des
Verfahrens mit der Ablehnung des
Vorprojektes einen Auflösungsgrund
schaffen können, der von der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) dann
zu realisieren gewesen wäre. Ab der
Genehmigung des Vorprojektes am
17.12.2004 durch den Gemeinderat kann
ein wie immer lautender Gemeinderatsbeschluss auf Auflösung des Vertrages
keinen tauglichen Auflösungsgrund mehr
ergeben. Sollte die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) auf Basis
eines Gemeinderatbeschlusses dennoch
kündigen, kann der Vertragspartner im
Sinne der Bestimmungen des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) entweder die weitere Erfüllung des Vertrages
oder Schadenersatz für den durch die
verschuldete Nichterfüllung des Vertrages
entstandenen Schaden verlangen.
Der Schadenersatz umfasst dabei den
unmittelbaren Schaden, also entstandene
unmittelbare Aufwendungen und den auf
die Vertragsdauer entgangenen Gewinn,
der nach dem Barwert der Erträge
abzüglich des Barwertes der Aufwendungen, in diesem Fall bei den Investitionen
gekürzt um den gewährten Zuschuss, zu
berechnen sein wird. Zu veranschlagen ist
unter Umständen auch der Schaden aus
schon abgeschlossenen Verträgen des
Auftragnehmers mit ausführenden Unternehmen.
Zum Schluss noch zu einer von einer
Gemeinderatsfraktion behaupteten
Variante, dass im Falle des Nichtzustandekommens eines Servitutsvertrages für
die Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) an dem zur Trassenführung von der Stadt Innsbruck erworbenen
Grundstück ein besonderer Auflösungsgrund durch die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) im Sinne des
Punktes 7.2 lit. d wegen mangelnder
Rechtseinräumung mit der Maßgabe einer
Abschlagszahlung von maximal
€ 400.000,-- gegeben sei, ist zu sagen,
dass das nicht zutreffend ist. Der genannte Auflösungsgrund bezieht sich, wie ich
GR-Sitzung 20.10.2005

schon gesagt habe, nur auf Drittgrundstücke. Drittgrundstücke sind im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) als
Grundstücke definiert, die weder der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB), der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), noch
der Stadt Innsbruck gehören. Grundstücke
der Stadt Innsbruck, auch das habe ich
schon gesagt, sind im Vertragsgebiet
vielmehr nach den Bestimmung des Punktes 4.1 lit. c, zweiter Absatz, auf Vertragsdauer dem Auftragnehmer zur Verfügung
zu stellen. Insoweit dies dann nicht geschieht, wäre von einer Vertragsverletzung
auszugehen, wo im Falle der Unmöglichkeit der Projektrealisierung ebenso wie im
ersten Falle ein Anspruch auf Schadenersatz für den Vertragspartner entstehen
würde. Ich sage noch einmal, dass die hier
geäußerte Rechtsansicht auch gutachtlich
unterlegt ist.
Ich bin jetzt am Ende meiner doch
trockeneren Materie, aber ich glaube, dass
diese zum Einstieg notwendig war. Es wird
mit der jetzigen Vorstellung des Projektes
noch spannender werden. Danke. (Beifall
von allen Seiten)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Danke
Vorstandsvorsitzender Dr. Schmid. Ich
darf nun Dipl.-Ing. Dr. Schwarz um seine
Ausführungen bitten.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Es freut mich
Ihnen nach der Sommerpause mit meinen
Projektpartnern einen Überblick über den
aktuellen Stand des Projektes geben zu
können. Wir werden das ähnlich wie bei
der Sitzung des Gemeinderates im Dezember letzten Jahres abwickeln. Ich darf
Ihnen, wie gesagt, den aktuellen Stand
des Projektes "Innsbrucker Nordkettenbahnen-Neu" darlegen.
Sie haben schon von dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Schmid erfahren, dass der
Auftrag von der STRABAG AG im Rahmen des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV) an eine Projektgesellschaft
und zwar an die Nordparkerrichtungs- und
BetriebsgesmbH übertragen wurde. Diese
Projektion soll Ihnen darlegen, wie die gesellschaftliche Einbindung dieser Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH im
Rahmen des Konzerns der STRABAG AG
ist. 100 %iger Gesellschafter der Nordpar-