Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.23
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benutzt werden kann. Ein öffentliches
Verkehrsmittel, das für alle Personengruppen geeignet ist und das behindertenfreundlich und behindertengerecht benutzt
werden kann. Das ist ein Verkehrsmittel,
das eine besondere Betriebssicherheit mit
Bergemöglichkeiten in außerordentlichen
Betriebsfällen aufweist. Dieses Verkehrsmittel ist wetterunabhängig und stellt einen
Tag- und Nachtbetrieb sicher, was bei
Seilbahnen bekanntlich nicht so einfach
ist. Es liegen auch vernünftige Betriebsund Wartungskosten vor und hinsichtlich
der Lebensdauer bleibt dieses Verkehrsmittel auch entsprechend lange nutzbar.
Eine Standseilbahn ist ein Verkehrssystem
mit bekanntlich der höchsten Lebensdauer. Das sieht man auch bei der bestehenden Hungerburgbahn und deren Alter.
Die Ausschreibungsbedingungen, die
damals für dieses Projekt maßgeblich
waren, waren in erster Linie eine zentrumsnahe Anbindung in der Nähe des
Congress Innsbruck. Eine wesentliche
Kapazitätserhöhung auf 1.200 Personen
pro Stunde. Eine deutliche Verbesserung
der Anbindung des Alpenzoos Innsbruck Tirol. Jetzt kommt ein Punkt, der in der
damaligen Sondersitzung des Gemeinderates auch sehr eingehend diskutiert
wurde, nämlich der durchsetzbare Projektvorschlag. Das heißt, dass Lösungen, die
zwar technisch oder vielleicht auch sonst
besonders interessant wären, aber nicht
durchsetzbar sind, von uns von vorneherein nicht weiter verfolgbar erschienen sind
und daher war das ein wesentlicher Punkt
in den Ausschreibungsbedingungen, Lösungen vorzuschlagen, die auch durchsetzbar und machbar sind und bei denen
auch die Genehmigungsfähigkeit sicher
gestellt ist.
Es gibt immer wieder und in letzter Zeit hat
man das in den Medien immer wieder gehört, sehr zukunftsträchtige Lösungen, wie
man eine solche Verbindung schaffen
könnte. Nur handelt es sich teilweise um
Lösungen, deren Genehmigungsfähigkeit
nicht sichergestellt ist und auch nicht in
dem nächsten halben Jahr oder Jahr sichergestellt werden kann. Das war daher
ein ganz wichtiger Gesichtspunkt.
Der Anspruch an das Orts- und Stadtbild
war einer der Gründe, warum bisherige
GR-Sitzung 20.10.2005
Lösungen gescheitert sind. Dass die
Architektur und die Auswirkungen auf die
Umwelt einen ganz wichtigen Gesichtspunkt darstellen ist, glaube ich, allgemein
bekannt. Die Standseilbahn in der Lösung,
wie sie jetzt vorgeschlagen ist, erfüllt
sämtliche dieser Ausschreibungsbedingungen und geht darüber sogar noch
hinaus.
Ich möchte nun auf die Weiterentwicklung
des Projektes eingehen. Diese Pläne, die
Sie hier sehen, haben Sie bei der Sitzung
des Gemeinderates am 17.12.2004 auch
schon gesehen, nur nicht in der gleichen
Tiefenschärfe. Das liegt in der Natur der
Dinge, denn ein Vorprojekt ist kein Einreichprojekt. Ich möchte Ihnen anhand
dieser Pläne noch einmal kurz versuchen,
gewisse Details zu erläutern, die sich seither entwickelt oder weiterentwickelt
haben.
Sie sehen die Station Congress Innsbruck,
die unverändert an der gleichen Stelle
vorgesehen ist, wie das damals schon der
Fall war. Die Trasse verläuft unterirdisch
unter dem Rennweg bis zum Ende des
Rennweges nach der Karl-KapfererStraße in einem Tunnel und steigt dann in
einer Rampe bis zur Station Löwenhaus
herauf. Die Station Löwenhaus, wie heute
schon gesagt wurde, ist eine Station, die
im Zuge der Diskussionen im Fachbeirat
nachträglich als Forderung des Fachbeirates dazugekommen ist. Es folgt dann anschließend die Schrägseilbrücke über den
Inn.
Wenn man auf den Plan blickt, dann sieht
man, dass gegenüber der letzten Darstellung die zusätzlichen Baumaßnahmen eingetragen sind, die sich aus der Kanalumlegung der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) ergeben. Es wird längs der Englischen Anlagen ein Kanal umgebaut bzw.
im Rennweg ein Kanal neu verlegt, weil
heute bereits im Rennweg ein solcher
Sammelkanal besteht und auf Grund
dieser Kanalmaßnahmen ist auch noch
eine geringfügige Trassenverschiebung für
die Trassenführung der Standseilbahn im
Straßenraum des Rennweges notwendig
gewesen.
Am nächsten Bild sehen wir einen Regelquerschnitt, so wie er im Einreichprojekt,
das jetzt zur behördlichen Bewilligung ein-