Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.35
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Wie Sie wissen, fand Anfang Oktober
2005 die Bauverhandlung für die "Innsbrucker Nordkettenbahn-Neu" statt. Diese hat
mit der positiven Baugenehmigung
geendet. Daraufhin haben am 12.10.2005
die Bauarbeiten begonnen. Für die
"Hungerburgbahn-Neu" ist noch keine
Bauverhandlung ausgeschrieben, aber wir
rechnen jedoch damit, dass diese im
November 2005 erfolgen wird. Die
Baufertigstellung ist für Anfang 2007
geplant und damit auch die Aufnahme des
Betriebes. Anschließend eine 30-jährige
Konzessionsdauer bis Anfang 2037, also
ein Betrieb der Seilbahnanlagen durch die
Projektgesellschaft. Im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) ist noch eine
Option auf eine Verlängerung, über die
man fünf Jahre vor Abschluss der
Konzessionsdauer verhandeln muss,
vorgesehen.
Nun zu den einzelnen Behördenverfahren:
In Summe sind mehr als dreißig Behördenverfahren notwendig, damit das ganze
Projekt in Betrieb gehen kann. Wir haben
natürlich im Vorfeld abgeklärt, inwieweit
ein UVP-Verfahren notwendig ist. Es ist
keines notwendig. Das war für uns eine
wichtige Entscheidung. Die größten
Verfahren sind die jeweiligen Verfahren
nach dem Seilbahngesetz. Für die
"Hungerburgbahn-Neu" ist ein Neukonzessionsansuchen notwendig, da es sich
um einen Neubau handelt. Das heißt, dass
hier um eine Neukonzession angesucht
werden muss.
Bei der oberen Sektion der "Innsbrucker
Nordkettenbahn-Neu" handelt es sich
lediglich "um die Änderung einer bestehenden Seilbahn". Hier muss um keine
Konzessionsverlängerung angesucht
werden, sondern es muss nur ein so
genannter Bauentwurf nach den Bestimmungen des Seilbahngesetzes eingereicht
werden.
Von meinen Vorrednern wurde schon
erwähnt, dass die naturschutzrechtliche
Genehmigung sowohl für die Hungerburgbahn als auch für die Nordkettenbahn
vorliegt. Ferner liegt bereits die Genehmigung nach dem Denkmalschutz für den
Umbau der unter Denkmalschutz stehenden Baumann-Stationen vor. Für die
"Innsbrucker Nordkettenbahn-Neu" liegt
die Baubewilligung nach dem SeilbahngeGR-Sitzung 20.10.2005
setz, die Wasserrechtsgenehmigungen für
das Bauen im Wasserschongebiet, die
wasserrechtliche Genehmigung für die
Versickerung der Dachwässer sowie die
Rodungsbewilligung für die Sektion I der
Nordkettenbahn vor. Ferner liegt die
Bewilligung für die Versetzung des ORFMastens, sowohl die wasserrechtliche
Genehmigung als auch die Genehmigung
nach der Tiroler Bauordnung (TBO) vor.
Auch liegt die Genehmigung für die
Garagenerweiterung bei der Station
Seegrube und auch die wasserrechtliche
Genehmigung für die Garagenerweiterung
vor.
Wie bereits gesagt, handelt es sich um
34 Verfahren und wir gehen positiv davon
aus, dass wir die Baugenehmigung für die
Errichtung der "Hungerburgbahn-Neu" im
November 2005 erhalten.
Mit diesen Ausführungen möchte ich das
Wort an Dipl.-Ing. Wessiak weitergeben,
der Ihnen die einzelnen Weiterentwicklungen vom Vorprojekt in tabellarischer Form
darlegt.
Dipl.-Ing. Wessiak: Das Vorprojekt war
die erste Grundlage, um diese behördlichen Bewilligungen zu erlangen und
musste zu einem Einreichprojekt weiterentwickelt werden. Im Zuge dieser
Bearbeitung hat es natürlich geringfügige
Anpassungen und Änderungen gegeben,
was aber geringfügige Maßnahmen sind.
Ich möchte auf die eigentliche Trassenführung und auf die sich auf das so genannte
bautechnische Projekt beziehenden
Änderungen kurz eingehen. Mag. (FH)
Ing. Unterberger wird dasselbe dann für
die hochbaulichen Anlagen machen.
Im Zusammenhang mit der Kanalverlegung wurde eine geringfügige Trassenverschiebung im Straßenraum des Rennwegs
notwendig. Diese Anpassung ist im Zuge
der Einreichplanung gemacht worden und
bereits mit allen zuständigen Behörden
abgestimmt.
Ein weiterer Punkt der geändert wurde, ist,
dass die Oberflächenwässer der Wanne,
die nach dem Nordportal des Rennwegtunnels anschließt, nicht in den Inn,
sondern in den städtischen Kanal ausgeleitet werden, sodass hier von außen
eindringendes Oberflächenwasser über
den Kanal entsorgt wird. In diesem