Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.54
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Alte Leute und Leute mit Kinderwägen
können nicht zu Fuß über die Stiege
hinuntergehen.
Wenn es zwei unabhängige Lifte geben
würde, so würde, wenn ein Lift defekt ist,
wenigstens der zweite funktionieren. Ich
stimme diesem Projekt nicht zu. Meine
Argumente decken sich zwar nicht mit
jenen meiner Fraktionskollegen, aber ich
weiß, warum ich hier nicht zustimme.
Warum ist ein zweiter Lift auch hinsichtlich
der Sicherheit nicht angedacht worden?
GR Federspiel: Aufgrund der Anfrage von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger möchte
ich fragen, ob die Änderung des Projektes
mit der Station beim Löwenhaus im
Fachbeirat eine politische oder eine
technische Entscheidung war.
Weiters würde ich gerne wissen, wie hoch
die Gesamtkosten der "HungerburgbahnNeu" für die STRABAG AG sind. Stimmt
es, dass zirka € 600.000,-- jährlich seitens
der Stadt Innsbruck an die STRABAG AG
für die Ausdehnung der Betriebszeiten, die
derzeit laut Plan zumindest zwischen
8.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen sollen,
bezahlt werden müssen? Gibt es bereits
Kosten für die weiteren Zukäufe?
Schriftführer Mag. Huber übernimmt die
Schriftführung.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Die STRABAG
AG hat vorhin mit den Seilbahntechnikern
dargestellt, welche Vorstudien seinerzeit
durchgeführt wurden. Als wir vor Befassung des Fachbeirates die Pläne gesehen
haben, gab es eine Halteposition der
Standseilbahn auf dieser S-förmigen
Kurve. Dies nicht als Haltestelle, sondern
als schlichte Halteposition. Deshalb ist
dieser Zusatzwunsch entstanden, der vom
Fachbeirat dann vorgeschlagen und dem
zugestimmt wurde.
Der zweite nicht ganz glückliche Punkt war
die Station beim Congress Innsbruck auf
dem Rasenzwickel, also auf der anderen
Straßenseite und dieser Zugang war nicht
optimal. Weiters gab es noch die unmögliche Position und zwar die unterirdische
Station Alpenzoo. Alle Überlegungen
zusammen sind damals sukzessive
GR-Sitzung 20.10.2005
eingeflossen. Der Tunnel wurde etwas
verlängert und die Halteposition war nicht
mehr auf der Brücke, sondern vor der
Brücke. Dadurch ergab sich die Möglichkeit, beim Löwenhaus eine Station
einzurichten.
Die Station beim Löwenhaus war deshalb
nicht von vornherein in den Ausschreibungsunterlagen enthalten, weil kein
System ausgeschrieben wurde. Es hätte
genauso eine Umlaufseilbahn oder ein
anderes System werden können und dann
wäre eine solche Station nicht erforderlich
gewesen. Vor dem Hintergrund eines
gependelten Standseilbahnsystems ist es
natürlich sehr wohl sinnvoll, wenn man in
der Nähe hält, dort einen Zustieg zu
ermöglichen. Dies war eine technische
und keine politische Entscheidung.
Zur Frage hinsichtlich der Einstellung der
Hungerburgbahn: Die Hungerburgbahn
wird nach Vorliegen der entsprechenden
Bescheide eingestellt. Wir gehen davon
aus, dass dies im November 2005 der Fall
sein wird.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Die
Frage hinsichtlich der € 600.000,-- für die
Abtarifierung ist noch offen.
Direktor Dipl.-Ing. Baltes: Das kann ich
nicht bestätigen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist
ein Gerücht.
Dipl.-Ing. Wessiak: Es gibt keine neuen
geologischen Erkenntnisse und damit
auch keine Wahrscheinlichkeit, dass diese
Bestimmung zum Tragen kommt. Um
dieses Risiko möglichst einzuschränken,
wurde damals auf Kosten der STRABAG
AG ein umfangreiches Erkundungsprogramm gemacht, und das ist nach wie vor
der aktuelle Stand.
Zum Kanal der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB): Der alte Kanal bleibt auch
nach Abschluss der Baumaßnahme
erhalten, weil alle Hausanschlüsse,
welche sich auf der rechten Seite in
Richtung Norden befinden und die
Standseilbahntunnels weiterhin entsorgt
werden müssen. Für die Kosten des
Kanals der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) bin ich nicht zuständig. Es
werden keine Ausleitungen des Kanals in
den Inn stattfinden. Dies kann unter