Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.64

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(RGRE) zusammenhängen. Hier gibt es
eine enge Zusammenarbeit mit dem
Österreichischen Städtebund in Wien und
mit Bürgermeister Dr. Michael Häupl.
Demnächst wird eine zweite, wesentlich
detailliertere Richtlinie versandt. Ich hoffe,
dass wir uns auch weiterhin auf einem so
guten Weg befinden. Es wurden für den
Europäischen Gemeindetag 2006 bereits
große Sponsoren gewonnen, aber ich
möchte heute keine Beträge erwähnen.
Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir
auch mit den kleinen Sponsoren sehr
hartnäckig verhandeln. Deshalb bin ich
sehr zuversichtlich, dass wir noch das eine
oder andere an Land ziehen werden.
Ich bitte alle Mitglieder des Gemeinderates
mitzuwirken, denn dieser Europäische
Gemeindetag 2006 ist für die Kongressstadt Innsbruck eine große Chance, um
diese Stadt zu positionieren.

10.

I-Präs. 531e/2005
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates, mit der die Geschäftsordnung der Lawinenkommission der Landeshauptstadt Innsbruck 1997, Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck
vom 8.10.1997, geändert am
12.10.2000 und 18.7.2002, geändert wird

Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 12.10.2005,
beiliegenden Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates, mit der die Geschäftsordnung der Lawinenkommission
der Landeshauptstadt Innsbruck 1997,
Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck vom
8.10.1997, geändert am 12.10.2000 und
18.7.2002, geändert wird, zu beschließen.
GR Buchacher: Ich habe dazu eine kurze
Verständnisfrage: Hermann Nolf von der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) ist Mitglied der derzeitigen Lawinenkommission und wird sehr geschätzt,
da er sich mit der Nordkette gut auskennt.
Aber anscheinend gibt es vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie die Kritik, dass Hermann Nolf
GR-Sitzung 20.10.2005

Betriebsleiter und zugleich Vorsitzender
der Lawinenkommission ist. Ich möchte
nur wissen, ob das berücksichtigt wurde
oder ob es sich um ein falsches Gerücht
handelt.
Bgm. Zach: Diese Frage wurde abgeklärt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Änderung der Geschäftsordnung der Lawinenkommission der Landeshauptstadt
Innsbruck 1997 wurde deshalb notwendig,
weil die Bundesministerin für Inneres die
Polizei aus der Lawinenkommission zurückgezogen hat. Das ist einerseits schade, aber andererseits auch verständlich.
Muss die Polizei unter Umständen bei
einem Unfall ein Verschulden überprüfen
oder feststellen, dann ist sie befangen,
wenn die eigenen Mitarbeiter und Kollegen
in der Lawinenkommission sind.
Bezüglich der Frage hinsichtlich des
Vorsitzenden der Lawinenkommission der
Landeshauptstadt Innsbruck wollte ich
auch ansprechen und vorschlagen, doch
darüber nachzudenken. Es ist keine Frage, dass der Vertreter der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) natürlich die geschäftlichen Interessen der
Bahn wahrzunehmen hat. Andererseits
soll dieser aber auch die öffentlichen Interessen der Lawinenkommission wahrnehmen.
Dass der Betriebsleiter der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) Mitglied der Lawinenkommission ist, halte ich
für gut, da er über ein qualifiziertes und
besonderes Wissen verfügt und die Situation auf der Nordkette täglich beobachtet.
Ich sehe jedoch eine gewisse Befangenheit, wenn er Vorsitzender der Lawinenkommission ist. Ich glaube, man sollte sich
das überlegen. Das ist nicht Aufgabe des
Gemeinderates, sondern darüber hat die
Frau Bürgermeisterin zu befinden. Es
wäre aber zweckmäßiger, wenn der Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck, Dipl.Ing. Leonhard Steiger, diesem Gremium
vorstehen würde.
Vielleicht noch eine Anmerkung: Die Lawinenkommission der Landeshauptstadt
Innsbruck, in der früher acht Personen
vertreten waren, ist jetzt schon bedenklich
klein geworden. Wenn man enorme Gefährdungspotentiale beurteilen muss, ist
eine Lawinenkommission mit drei Leuten